Register für Gesundheitsberufe ab Juli

Mitarbeiter in Pflegeberufen und medizinisch-technischen Diensten müssen sich ab 1. Juli in ein Register eintragen lassen - so will der Bund erstmals zentral erfassen, wie viele Mitarbeiter es in den einzelnen Berufen gibt.

Für die Eintragung der unselbstständig Beschäftigten ist die Arbeiterkammer zuständig, für die Selbstständigen die Gesundheit Österreich GmbH. Allein in der Steiermark gebe es rund 26.000 Betroffene, heißt es seitens der Arbeiterkammer. Die Registrierung im sogenannten Gesundheitsberuferegister ist ab 1. Juli Voraussetzung dafür, dass man seinen Beruf ausüben darf.

Pflege und medizinisch-technischer Bereich betroffen

„Es sind steiermarkweit ca. 25.000 bis 26.000 Personen betroffen. Es sind zwei große Berufsgruppen, das sind die Pflegeberufe, mit der Pflegeassistenz und dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, und es sind die medizinisch-technischen Dienste“, so Alexander Gratzer von der steirischen Arbeiterkammer. Zu den medizinisch-technischen Diensten gehören etwa Ergotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten.

Wer bereits in diesem Bereich tätig ist, hat ab 1. Juli ein Jahr Zeit, um sich eintragen zu lassen. Alle Neueinsteiger müssen das vor dem Berufsantritt erledigen. Hauptzweck sei es, einen Überblick zu bekommen, wie viele Mitarbeiter in einem Bereich beschäftigt sind, so Gratzer. So könne man besser planen und etwa im Mangelberuf diplomierter Krankenpfleger mehr Ausbildungsplätze schaffen.

Aufwertung der Berufssparte

Die Arbeit an sich werde mehr geschätzt, weil die Qualifikationen und Spezialisierungen erstmals erhoben werden: „Aber auch für Patienten gibt es einen Vorteil, der wird erst Mitte 2019 schlagend, wenn das Register mit allen Berufsangehörigen befüllt ist. Dann können Patienten nachsehen, welche freiberuflichen Berufsangehörige in meiner Region bieten eine spezielle Behandlung oder Betreuungsform an“, so Gratzer.

Auch Arbeitgeber müssen die Qualifikation und persönliche Einigung künftig nicht mehr selbst überprüfen, so die Arbeiterkammer. Möglich ist die Registrierung online, bei der Arbeiterkammer oder direkt in den Unternehmen durch die Experten der Arbeiterkammer. Übrigens: Wer sich nicht registrieren lässt, riskiert eine Verwaltungsstrafe.

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