Steiermark ORF.at Login
Graz -4.4°C
Heute allmählich Schneefall
MI | 10.02.2010
Kaiserboa (Bild: Polizei)
Leibnitz
Kaiserboa in Lebensmittelmarkt gefunden
Ein Schlangenfund beschäftigt derzeit die Polizei in Leibnitz: Am Samstag haben zwei Burschen zwischen den Regalen eines Lebensmittelmarkts eine Kaiserboa gesichtet, gefangen und mit nach Hause genommen.
Kaiserboas sind ungiftig.
Burschen wollen Schlange behalten
Die Burschen - 17 und 18 Jahre alt - haben zu Hause ein passendes Terrarium - darin halten sie bereits eine ähnliche Schlange und haben auch die dafür nötigen Genehmigungen. Sie wollten das Tier behalten und fragten daher bei der Polizei nach, ob sie das auch dürften: "Sie haben da die Kaiserboa direkt auf das Pult der Polizeiinspektion abgelegt, und da wollten sie fragen, ob sie die behalten können", sagt Franz Roschker von der Leibnitzer Polizei.

Nach Rücksprache mit dem Amtstierarzt darf das ungiftige Tier nun bis Montag bei den Jugendlichen bleiben - dann wird weiter entschieden.
Kaiserboa (Bild: Polizei)
Die Haltung von Kaiserboas ist in Österreich nur mit bestimmten Ausweisen und ärztlichen Untersuchungen erlaubt.
Eventuell mit Lebensmittel "mitimportiert"
Wie die Kaiserboa in den Supermarkt kam, ist noch nicht geklärt, sagt Roschker: "Es könnte sein, dass die Schlange irgendwo entkommen oder auch mit Lebensmittel importiert worden ist. Die Schlange hat leichte Verletzungen, die auch von einem Transport herstammen könnten".

Das Verbreitungsgebiet der Kaiserboa ist jedenfalls von Österreich weit entfernt: Sie stammt aus Süd- und Mittelamerika. Um eine solche Schlange in Österreich halten zu dürfen, sind laut Polizei bestimmte Ausweise und ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Die ORF.at-Foren sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleiben Sie sachlich und bemühen Sie sich um eine faire und freundliche Diskussionsatmosphäre. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge, behält sich aber das Recht vor, krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die dem Ansehen des Mediums schaden, zu löschen und nötigenfalls User aus der Debatte auszuschließen.

Sie als Verfasser haften für sämtliche von Ihnen veröffentlichte Beiträge selbst und können dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass auch die freie Meinungsäußerung im Internet den Schranken des geltenden Rechts, insbesondere des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.) und des Verbotsgesetzes, unterliegt. Die Redaktion behält sich vor, strafrechtlich relevante Tatbestände gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten, ebenso Chatiquette und Netiquette!
Ihre Meinung zu diesem Thema
Ganz Österreich
Steiermark News
Zum Magazin
Freizeit
Gesundheit
Kulinarium
Kunst & Kultur
Wissen
Fußball
ORF Steiermark
Fernsehen
on Demand
Radio
Podcast
Volkskultur
Musikwunsch
Kontakt
Kalender
Aktionen & Gewinnen

 
TV-Programm TV-Thek Radio Österreich Wetter Sport IPTV News