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Politik |
01.04.2008 |
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Susanne Winter wird angeklagt
Die umstrittenen Islam-Aussagen der Grazer FPÖ-Stadträtin Susanne Winter haben ein gerichtliches Nachspiel: Winter wird angeklagt wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Symbole.
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Vergehen der Verhetzung
Manfred Kammerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, gab am Dienstag bekannt: "Gegen Frau Dr. Susanne Winter wird die Staatsanwaltschaft Graz heute den Strafantrag beim Landesgericht für Strafsachen Graz einbringen, angelastet wird ihr das Vergehen der Verhetzung, das Vergehen der Herabwürdigung religiöser Lehren."
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Anklage stützt sich auf mehrere Aussagen
Die Anklage stützt sich laut Kammerer auf mehrere Aussagen Winters: auf die Aussage, wonach Mohammed in der heutigen Zeit als Kinderschänder zu betrachten sei, aber auch auf die Aussage bei einem Schulbesuch, wonach Muslime eine besondere Nahebeziehung zu Tieren hätten.
"Strafnormierend ist jener Tatbestand, der mit der höheren Freiheitsstrafe bedroht ist, im gegenständlichen Fall ist das das Vergehen der Verhetzung", sagte Kammerer.
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Zwei Jahre Haft drohen
Auch das Justizministerium in Wien gab für die Anklage grünes Licht. Im Falle einer Verurteilung drohen der Grazer Stadträtin bis zu zwei Jahre Haft.
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Winter wurde als Stadträtin angelobt, darf jedoch nicht arbeiten. |
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Arbeitslos bei vollen Bezügen
Winter wurde als Grazer Stadträtin zwar angelobt, darf ihr Amt vorerst aber nicht ausüben, da derzeit noch das alte Gesetz gilt, wonach jemand nicht Stadträtin sein darf, gegen den gerichtliche Erhebungen laufen.
Diese Bestimmung hat der Landtag zwar aufgehoben, die neue Regelung - wonach man sein Amt nur dann nicht ausüben darf, wenn man zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wurde -, ist aber noch nicht in Kraft.
Die ihr als Stadträtin zustehenden Bezüge von 9.600 Euro brutto pro Monat bekommt Winter jedoch vom Tag ihrer Angelobung an. Der Personenschutz für sie wurde erst am Wochenende aufgehoben.
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steiermark.ORF.at; 29.3.08
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11.3.08
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13.1.08
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