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SO | 21.03.2010
Kind mit Fieberthermometer (Bild: Fotolia/Joanna Zielinska)
GRAZ
Pflegeurlaub für "Scheidungsväter" gefordert
Der Grazer Gemeinderat hat am Donnerstag einen Vorstoß in Sachen Familienrecht gewagt: Auch Elternteile, die nicht bei ihren Kindern leben, sollen Pflegeurlaub nehmen dürfen.
Ein Kind wird krank - leben die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, können sie sich die Pflege teilen und dafür von ihrem Arbeitgeber eine Pflegefreistellung von bis zu zwei Wochen beantragen. Lebt ein Elternteil nicht beim Kind, gibt es diesen Anspruch nicht, sagt der Grazer FPÖ-Gemeinderat Roland Lohr.

Derzeit keinen Anspruch
Auf seinen Antrag hin debattierte der Gemeinderat am Donnerstag über die Pflegefreistellung: "In der Regel trifft es momentan hauptsächlich Väter, die getrennt von ihrem leiblichen Kind leben. Wenn sie ihre Pflicht wahrnehmen und eine Pflegefreistellung beantragen wollen, um bei ihrem Kind in einem Unglücks- oder Krankheitsfall zu sein, wird ihnen das nicht ermöglicht, und da setzen wir einen ersten Schritt", so Lohr.
Eine entsprechende Petition an das Land wurde über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen.
Alle Fraktionen für Petition
Die Grazer Gemeinderäte waren sich am Donnerstag einig wie selten: Alle Fraktionen stimmten für eine Petition, das Grazer Gemeindebedienstetengesetz abzuändern. Gibt das Land grünes Licht, könnten Grazer Magistratsbedienstete bald eine erweiterte Pflegeurlaubsregelung bekommen - Graz wäre damit österreichweit Vorreiter.

Außerdem fordern die Gemeinderäte, dass die Grazer Pflegeurlaubsregelung dann auf alle Arbeitnehmer in Österreich ausgeweitet werden soll - ein hehrer Wunsch, geht es dabei doch um ein Bundesgesetz.

FPÖ sieht Ausweitung nur als ersten Schritt
Die Grazer Freiheitlichen sehen ihren Antrag auf Ausweitung der Pflegefreistellung nur als ersten Schritt: Man könne sich auch vorstellen, die Pflegefreistellung auf erkrankte betagte Eltern auszudehnen.
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Ihre Meinung zu diesem Thema
erkrankte betagte Eltern
x999, vor 57 Tagen, 23 Stunden, 51 Minuten
Wer soll das bezahlen?
Pflegeurlaub
x999, vor 57 Tagen, 23 Stunden, 52 Minuten
nur bei gemeinsamen Haushalt.
Ob bei Inanspruchnahme von Rechten wie
ladypower, vor 58 Tagen, 5 Stunden, 28 Minuten
Urlaub, Krankenstand, Kuraufenthalt, Pflegeurlaub, Bildungsurlaub usw. noch Zeit für die Wahrnehmung der Pflichten bleibt? Hauptsache die Gage, 14 mal im Jahr, wird ausbezahlt.
Es könnte natürlich sein,
iderfdes, vor 58 Tagen, 1 Stunde, 33 Minuten
dass sich Firmen dann überlegen, ob sie noch Personen anstellen, die (womöglich noch mehrere) Kinder haben.
Die Pflegeurlaubstage
denkerin, vor 57 Tagen, 23 Stunden, 42 Minuten
werden nicht nach der Kinderanzahl bemessen, sondern pro Arbeitgeber.
...und darf höchstens im Ausmaß
denkerin, vor 57 Tagen, 23 Stunden, 33 Minuten
einer Wochenarbeitszeit genommen werden.
Wenn jemand nur 20 Stunden arbeitet, dann sind es 20 Stunden, die - wie auch immer - verwendet werden können (zusammenhängend, einzelne Tage, einzelne Stunde...).
Die Überbeanspruchung
ladypower, vor 57 Tagen, 22 Stunden, 1 Minute
unseres Systems kann kein Arbeitgeber mehr bezahlen. Das ist mit ein Grund für die vielen Arbeitslosen.
Und wie wird die Realität aussehen??????
isehklar, vor 58 Tagen, 6 Stunden, 27 Minuten
Für Beamten kein Problem. Aber für die Angestellten und Arbeiter in der Privatwirtschaft ist sowas wohl kaum durchführbar.
Wenn ich nur allein an die Tourismusbranche denke. Koch, Kellner,Betriebselektriker, Hoteldirektoren: Katastrophe, wenn eine Kraft ausfällt!!!! Man kann keinen Ersatz so locker aus dem Ärmel zaubern.Und so zieht sich diese Problematik in verschiedenste Berufssparten weiter.
Bitte einmal die Chefs von Privatfirmen befragen, was sie davon halten.
Es ist unfair, wenn immer nur eine Berufsgruppe, nämlich die Beamten, zum Zug kommt und die anderen durch den Rost fallen:
Beamte
isehklar, vor 58 Tagen, 6 Stunden, 27 Minuten
Pflegeurlaub
kreuzhans, vor 58 Tagen, 5 Stunden, 46 Minuten
Pflegeurlaub für Beamte ist ein großes Problem,weil er wird ja aus dem Büroschlafrytmus gerissen. Der kommt dann lange nicht wieder hinein
ich denke für angestellte, könnte das aber jetzt schon so gelten!
jopfeffer, vor 58 Tagen, 6 Stunden, 54 Minuten
da gibt es den §8 Absatz 3 wo das geregelt ist meine ich!

Ist da ein Jurist anderer Meinung?
§8 Absatz 3 Angestelltengesetz!
jopfeffer, vor 58 Tagen, 6 Stunden, 51 Minuten
Dort ist das geregelt und ich denke da kann sich ein Vater dafür freinehmen.

Das ist sogar ein gutes Beispiel meine ich.

Ich denke aber, dass die wenigsten dieses Gesetzesstelle kennen und sich darauf berufen. Aber warum was neu erfinden, was schon gilt?
und so heisst der paragraph
jopfeffer, vor 58 Tagen, 6 Stunden, 48 Minuten
(3) Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.
dazu ein kommentar
jopfeffer, vor 58 Tagen, 6 Stunden, 28 Minuten
Eine Obergrenze für die Dauer der jeweiligen Verhinderung ist nicht festgesetzt.

Diese Bestimmung ist zwingend - sie kann nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden.
@jopfeffer,
poli2, vor 58 Tagen, 6 Stunden, 24 Minuten
na ja, es betrifft aber nicht (direkt) seine person.
seine eigenen kinder betreffen ihn nicht?
jopfeffer, vor 58 Tagen, 5 Stunden, 37 Minuten
das betrifft ihn wahrscheinlich schon, wenn seine kinder unbeaufsichtig wären, denke ich! wenn ihn das kalt lässt, hat er e einen poscher!
jopfeffer,
denkerin, vor 57 Tagen, 23 Stunden, 35 Minuten
"Pflegeurlaub" ist ein eigener Titel für die Freistellung. Es muss ein KIND oder ein naher Angehöriger krank sein, dass man ihn beanspruchen kann, aber auch eine Betreuungsperson für das Kind ausfallen. Das wäre also für den Vater gegeben, wenn ein Kind mit der Mutter im Krankenhaus ist und ein weiteres Kind zu betreuen ist.
Die Dauer beträgt eine Arbeitswoche, dh. wenn jemand 20 STunden arbeitet, so kann er 20 Stunden Pflegeurlaub beantragen.
Genaueres steht auf:
http://burgenland.orf.at/magazin/imland/thema/stories/220468/
Gra(t)z FPÖ!!
sainty, vor 58 Tagen, 8 Stunden, 52 Minuten
Das ich aus der Richtung mal was gscheites lese..!!
es krampfen
liligume, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 40 Minuten
sich zwar meine Finger zusammen wenn ich das jetzt schreib, aber das ist ausnahmsweise einmal ein vernünftiger Vorschlag
solange es nur die
habedere, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 34 Minuten
Finger sind;-)!
Vermutlich
dermitdemkleinstweichtanzt, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 13 Minuten
von einer seriösen Partei abgeschrieben? Eine Partei die sich vor Kopftüchern fürchtet kanns solche Geistesblitze nicht haben.
Schau, schau...
denkerin, vor 58 Tagen, 9 Stunden, 58 Minuten
in Sachen "Soziales" fängt die FPÖ an, die Sozialisten links zu überholen.
Vielleicht, weil es einfacher ist, aus der Opposition heraus Vorschläge zu machen - als sie dann auch durchsetzen (und die Finanzierung verantworten) zu müssen.
Allerdings: Eine Opposition ist auch dazu da, gute Vorschläge zu machen. Warum nicht.
Ein anderer interessanter Fall:
tomschi, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 45 Minuten
Vater, Mutter, zwei Kinder (0 und 3 Jahre). Die Mutter ist mit dem kleinen Kind einige Tage im Krankenhaus. Der Vater bekommt für das ältere Kind aber keine Freistellung, weil es ja nicht krank ist.
Wieso ist die Mutter denn mit im Krankenhaus?
dertonyalmeida, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 42 Minuten
Dort passen eh die Ärzte und Schwestern auf.
@dertonyalmeida
tomschi, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 37 Minuten
Du bist noch sehr jung, oder?
@tomschi
dermitdemkleinstweichtanzt, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 11 Minuten
er kann auch alt sein, hat aber definitiv nie mehrere, verschieden alte Kinder gehabt, sonst würde er den Fall verstanden haben ;-)
phoebe07, vor 58 Tagen, 9 Stunden, 47 Minuten
wer statt der Seele einen Automotor hat versteht nicht was es für eine Kleinkindseele bedeutet wenn es im Spital von Mama und Papa verlassen wird.
@tomschi
janatürlich, vor 58 Tagen, 9 Stunden, 23 Minuten
Das gilt auch, wenn die Mutter als Betreuungsperson wegen Krankheit ausfällt. Der verheiratete Vater bekommt hier auch keinen Pflegeurlaub.
jan.....
forumstroll, vor 58 Tagen, 8 Stunden, 29 Minuten
dann kriegt er die Pflegefreistellung eh für die Frau.....!

Aber soweit kommts noch dass geschiedene Männer noch mehr Rechte kriegen, es haben sich ja die Frauen nicht umsonst von diesen Monstern scheiden lassen!!!!
"sarkasmus-off!"
Man könnte die Pflegefreistellung...
dertonyalmeida, vor 58 Tagen, 11 Stunden, 2 Minuten
...auch auf sämtliche Verwandten mit denen man über die vor 200 Jahren verstorbene Urstrumpftant verwandt ist ausdehen, und überhaupt, warum nur eine Woche? Ein Monat wäre noch besser! Selbstverständlich voll vom Arbeitgeber zu bezahlen. Nachdem wir so ein Billiglohnland sind, vor allem wegen der sehr niedrigen Lohnnebenkosten, wird das schon nichts machen.
wired, vor 58 Tagen, 11 Stunden
Naja, hallo, eine Urstrumpftante ist doch ein bissal was anderes als ein VATER. Letzterer hat die Aufgabe, sich um seine Kinder zu kümmern.
wenn
ez2517, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 56 Minuten
wenn ihn die Mutter gnädigerweise lässt.
schau, wenns verheiratet
habedere, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 52 Minuten
sind dürfen beide aufpassen, wenns geschieden sind nur die Mutter??? Sei a biss vorsichtiger bei dem was du schreibst! Die Väter werden bei allem benachteiligt, es wäre nur fair....!
@habedere
dertonyalmeida, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 41 Minuten
In diesem Licht betrachtet auch wieder wahr.
@habedere
dermitdemkleinstweichtanzt, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 6 Minuten
das ist Blödsinn was Du schreibst!

Wenn die MUTTER nicht im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebt (ich kenne so einen Fall wo die Frau die Familie verlassen hat um Karriere zu machen), dann darf sie auch keine Pflegefreistellung beantragen. Also verzapf im konkreten Zusammenhang nicht den Mist das die Väter sooo benachteiligt sind. Es geht nur um das Leben im Haushalt der Kinder. Derjenige der dort nicht wohnt, hat keinen Pflegefreistellungsanspruch, unabhängig vom Geschlecht.
Seit es mit einer Scheidung
denkerin, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 1 Minute
auch die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge für die Kinder gibt, soll auch für den Fall der Fälle der Vater den Pflegeurlaub bekommen können - warum nicht, wenn sich die Eltern einig darüber waren, dass die Kinder aus dem Scheidungsscheiß herausgehalten werden sollen.
GEMEINSAME Obsorge it das STichwort.
Wenn ein Partner sich einfach vertschüsst hat, liegt der Fall ein bisschen anders.
endlich was sinnvolles
habedere, vor 58 Tagen, 11 Stunden, 24 Minuten
und auch Einigkeit unter den Parteien!
tomschi, vor 58 Tagen, 10 Stunden, 49 Minuten
Dem gemeinen Fußvolk wird das verschwiegen, aber die allermeisten Sachen werden einstimmig beschloßen, sei es in Gemeinde-, Landes- oder Nationalrat. Für die Medien ist das aber natürlich uninteressant, nur die Themen zählen, bei denen "gefetzt" wird. Dadurch ensteht ein komplett falscher Eindruck.
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