„Take your chance“ - Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter von „Take your chance – Vom Probenkeller ins Rampenlicht“

  • Robby Musenbichler

2. Registrierung / Teilnahme

  • 2.1 Die Teilnahme am Bewerb ist kostenlos.
  • 2.2 Voraussetzungen für die wirksame Teilnahme sind die richtige und vollständige Angabe der notwendigen Daten der TeilnehmerInnen, sowie die Übermittlung einer Demo-Aufnahme mit einer Eigenkomposition oder einer vom Teilnehmer/der Teilnehmerin gesungenen Coverversion eines Titels im Format mp3.
    Pro Teilnehmer/in kann nur ein Demo eingesendet werden
  • 2.3 Beginn der Bewerbung ist am 23.05.2016. Die Teilnahme ist bis zum Anmeldeschluss am 31.7.2016, 24:00 Uhr, möglich. Alle nach Anmeldeschluss eingehenden Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • 2.4 Durch die Teilnahme erklärt die/der TeilnehmerIn ausdrücklich und verbindlich, dass sie/er die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

3. Teilnahmeberechtigte
- 3.1 Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Personen ab dem 18. bis zum 35. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in der Steiermark haben.

4. Ablauf des Bewerbes

  • 4.1. Aus allen eingesendeten Bewerbungen wird eine vom Veranstalter bestimmte Fachjury die zu fördernden MusikerInnen auswählen.
  • 4.2. Die von der Jury bestimmten MusikerInnen erhalten (vorbehaltlich Änderungen und ohne Rechtsanspruch):
    . die in der Projektbeschreibung angeführte Ausbildung durch Coaches
    . ein fertiges Demo zur freien Verfügung
    . eine CD Produktion im Splash Studio
    . mediale Begleitung während des Förderprogramms durch den ORF Steiermark
    . Airplay eines radiotauglichen Titels auf Radio Steiermark
    . Liveauftritte im Rahmen von „Radio Steiermark“–Konzerten im ORF-Landesstudio Steiermark.

5. Teilnahmeausschluss

  • 5.1 Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die/den jeweiligen TeilnehmerIn vom Wettbewerb auszuschließen.
  • 5.2 Audio-Files mit anstößigen, gewaltverherrlichenden, pornographischen, rassistischen oder diskriminierenden Inhalten sind von der Teilnahme am Bewerb ausgeschlossen.

6. Rechtseinräumung

  • 6.1 Die/der TeilnehmerIn stellt dem ORF die Demo-Aufnahme kostenfrei zur Veröffentlichung in den ORF-Rundfunkprogrammen und Online-Angeboten wie auch zur öffentlichen Vorführung zur Verfügung und räumt dem ORF sämtliche hierfür erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte – insbesondere das Recht zur Sendung auf jedwede derzeitige und künftige technische Art (§ 17 UrhG) und zur Zurverfügungstellung auf Abruf (§ 18a UrhG; insbesondere im Internet) – sowie etwaige sonstige Rechte (zB Persönlichkeitsrechte) sachlich, territorial und zeitlich unbeschränkt ein.
  • 6.2 Zur Ausübung der eingeräumten Rechte ist der ORF nicht verpflichtet.
  • 6.3 Der ORF hat auch das Recht, die Demo-Aufnahme zu bearbeiten, zu kürzen und zu teilen, sowie uneingeschränkt ausschnittweise zu verwenden.
  • 6.4 Der ORF übernimmt keine wie immer geartete Haftung. Falls der Bewerb nicht wie geplant durchgeführt werden kann, zB auch aufgrund technischer Probleme oder unter Umständen, die außerhalb der Kontrolle des ORF liegen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Abgeltung.
  • 6.5 Die/der TeilnehmerIn versichert, dass er/sie bei Angabe einer Eigenkomposition auch tatsächlich deren Urheber/in ist. Die/der TeilnehmerIn versichert weiters, über sämtliche dem ORF eingeräumten Rechte verfügungsberechtigt zu sein und wird den ORF gegenüber allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.
  • 6.6 Hinsichtlich der o.e. Live-Auftritte räumt die/der TeilnehmerIn dem ORF alle für die Aufzeichnung notwendigen Rechte sowie an der Aufzeichnung selbst die Rechte entsprechend den vorstehenden Absätzen 6.1. bis 6.5 ein.
  • 6.7. Die/der TeilnehmerIn räumt dem ORF das Recht der Namensnennung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ein.

7. Die von der Jury ausgewählten Musiker werden mittels E-Mail oder telefonisch verständigt

8. Sonstiges

  • 8.1 Die TeilnehmerInnen erklären sich bereit, unentgeltlich für Werbezwecke in Hinblick auf den Bewerb zur Verfügung zu stehen und räumen dem ORF das Recht ein, diesbezügliche Aufzeichnungen (Aufnahmen/Fotos) sachlich, zeitlich und territorial uneingeschränkt zu nutzen.
  • 8.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  • 9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • 9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.