Herzinfarkt beim Hausarzt hat Nachspiel vor Gericht

Der Herzinfarkt eines 57-jährigen Obersteirers in der Praxis des Hausarztes hat ein gerichtliches Nachspiel. Der Mann starb Tage später - seine Witwe wirft dem Arzt vor, unzureichende Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.

Der Herzinfarkt des Mannes hatte sich im August 2015 in der Ordination eines Hausarztes in der Nähe von Bruck an der Mur ereignet. Der Mann starb fünf Tage später.

Anwältin: Tod hätte verhindert werden können

Der Tod des 57-Jährigen hätte verhindert werden können, sagt die Anwältin der Witwe, Karin Prutsch. Der Arzt habe aber nicht korrekt gehandelt. „Und dann wird vorgeworfen, dass der Hausarzt nicht entsprechend reagiert hat und nicht entsprechende Reanimationsmaßnahmen durchgeführt hat, insbesondere die Herzdruckmassage nicht durchgehend mit einer Beatmung durchgeführt hat“, so die Anwältin.

Hirntod nach fünf Tagen

Nach dem Herzinfarkt wurden dem Patienten im LKH Bruck drei Stents gesetzt. „Die Operation ist gut verlaufen, jedoch am fünften Tag nach dem Herzinfarkt mussten die Maschinen abgestellt werden, da der Hirntod diagnostiziert war, wobei das Herz in einem guten Zustand war, soweit es das sein konnte“, so Prutsch.

Vor Zivilgericht

Ein Strafverfahren gegen den Hausarzt wurde bereits geführt und eingestellt. Nun soll eine Zivilklage beim Landesgericht Leoben zumindest finanzielle Zugeständnisse bringen. „Hier ist nunmehr ein Gutachten vorliegend, wo der gerichtsbestellte Sachverständige ausführt, dass als sicher anzunehmen ist, dass die Hypoxie - also die Sauerstoffunterversorgung - im Rahmen der Erstbehandlung eingetreten ist, das heißt bei der Reanimation durch den Hausarzt“, sagte die Anwältin.

Witwe will 23.000 Euro

Drei Verhandlungstage hat es bisher in diesem Verfahren gegeben. Der nächste folgt laut Prutsch im Juli: „Hier wird das Gutachten noch einmal inhaltlich erörtert, und dann geht es schon um die Geltendmachung der Ansprüche der Höhe nach, die dann geprüft werden.“ Insgesamt fordere die Witwe 23.000 Euro Schmerzens- und Trauergeld plus die Erstattung der Beerdigungskosten, so die Anwältin.