Arzt-Freispruch: Kinder zeigen Richter an

Die Kinder jenes oststeirischen Arztes, der vom Vorwurf des Quälens freigesprochen worden war, haben gegen Richter und Staatsanwalt Anzeige erstattet: Laut einem Medienbericht brachten sie zwei Sachverhaltsdarstellungen ein.

Es sei viel passiert in der Familie, aber man finde keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass sie strafbar seien - so hatte der Richter den Freispruch begründet - mehr dazu in Prozess wegen Misshandlung: Arzt freigesprochen (29.9.2017).

„Verhalten nicht nachvollziehbar“

Bereits nach dem am 29. September in Graz ergangenen Freispruch standen Vorwürfe seitens der Kinder vor allem gegen den Richter im Raum - mehr dazu in Arzt-Freispruch: Kinder wollen Richter anzeigen (30.9.2017). Dessen Verhalten während der Hauptverhandlung sei, so die Kinder, „rechtlich nicht nachvollziehbar“ gewesen.

Ähnliches wird auch dem Ankläger unterstellt, der allerdings gegen das Urteil Berufung angemeldet hat; der Freispruch für den Mediziner ist daher nicht rechtskräftig - mehr dazu in Staatsanwaltschaft beruft gegen Arzt-Freispruch (2.10.2017). Nun wird auf die schriftliche Urteilsausfertigung gewartet, die laut Staatsanwaltschaft Graz am Mittwoch noch nicht vorlag.

Prüfung „etwaiger Verfehlungen“

Laut einem Bericht des „Kurier“ haben nun die drei Töchter und der Sohn zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht - deren Pressesprecher, Rene Ruprecht, konnte das Mittwochnachmittag aber noch nicht bestätigen - sie sind auf dem Postweg.

Bezüglich des Richters bitten die Kinder um die Prüfung „etwaiger Verfehlungen“: So sollen sämtliche Beweisanträge der Anwältin der Kinder vom Richter unbegründet abgewiesen worden sein. „Bei diesen Beweisanträgen handelt es sich beispielsweise um Anträge auf Einvernahme von Zeugen, die in einem ebenso bei der Staatsanwaltschaft Graz anhängigem Verfahren einvernommen wurden und wo Zeugen den Angeklagten massiv belasten“, ist dem Schreiben zu entnehmen. Die Beweisanträge hätten die „problematische Persönlichkeit“ des Mediziners beleuchten sollen.

Die Kinder kritisieren, dass der Freispruch des Richters darauf gestützt werde, „dass dem Akt kein Anhaltspunkt entnommen werden könne, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass diese strafbar sind“ - das sei für sie „völlig unverständlich“, ebenso wie die Ablehnung eines weiteren Gutachtens. Im Verfahren seien „massive Mängel im Gerichtsgutachten aufgezeigt worden“. Zuletzt werden auch noch andere Auffälligkeiten aufgelistet - zum Beispiel, dass der Arzt zwei seiner Kinder - sie waren damals acht und 15 Jahre alt - Marihuana überlassen habe.

Zwölf Punkte

In der Sachverhaltsdarstellung bezüglich des Staatsanwalts wird kritisiert, dass er nicht berücksichtigt hätte, was die ehemaligen Mitarbeiter angegeben haben: Sie würden von Substanzmittelmissbrauch des Arztes und Fälschung des Suchtgiftbuches berichten; außerdem habe der Staatsanwalt keine Untersuchungshaft verhängt, obwohl laut dem Gewaltschutzzentrum Steiermark „eine sehr hohe Gefährdung“ für ein mutmaßliches Opfer bestanden habe. Insgesamt listen die Kinder zwölf Punkte auf, die im Zusammenhang mit dem Verhalten des Staatsanwalts zu prüfen seien.

Alle vier Kinder haben die beiden Sachverhaltsdarstellungen unterzeichnet, jeweils mit Datum 23. oder 24. Oktober 2017. Die Briefe dürften in den kommenden Tagen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ankommen.

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