Böllerprozess: Geständnis und Vertagung

In Graz ist am Montag der Böllerprozess fortgesetzt worden. Dabei soll geklärt werden, wie gefährlich die Bedingungen in der illegalen Produktionsstätte in Kapfenstein 2014 waren. Der Hauptangeklagte war geständig. Der Prozess wurde vertagt.

Am Grazer Straflandesgericht wurde am Montag die teilweise Neuauflage des Böllerprozesses fortgesetzt - mehr dazu in Böllerprozess wird teilweise wiederholt (2.3.2018). Zwei Menschen, Vater und Sohn, kamen im November 2014 in Kapfenstein ums Leben, nachdem es bei der illegalen Produktion von Knallkörpern zu einer heftigen Explosion gekommen war - mehr dazu in Kapfenstein: Brüder bunkerten Tausende Böller (19.11.2014).

Bei fünf der acht Angeklagten wurde das Urteil teilweise aufgehoben. Bei der erneuten Verhandlung geht es in erster Linie um Sachverständigenfragen bezüglich der besonderen Gefährlichkeit. Am ersten Verhandlungstag Anfang März wurde zunächst der Hauptangeklagte einvernommen: der 35 Jahre alte Auftraggeber, der in der Erstverhandlung zu acht Jahren Haft verurteilt wurde - mehr dazu in Böllerprozess: Hauptangeklagter erneut befragt (2.3.2018).

Opfer hatte keine pyrotechnische Ausbildung

Das spätere Opfer, das keine pyrotechnische Ausbildung hatte, habe - laut Aussagen des Hauptangeklagten - erstmals selbst mit hochexplosiven Stoffen experimentiert. Durch das Beimengen von Schwefel wurde die Zündfreudigkeit zusätzlich erhöht - offensichtlich zu viel: Die Detonation an jenem Novembertag 2014 war so gewaltig, dass das gesamte Anwesen zerstört wurde. Ein 29-Jähriger, der mit seinem Bruder Böller herstellen wollte, und sein 57 Jahre alter Vater wurden getötet. Am Montag bekannte sich der Auftraggeber und Erstangeklagte nun in vollem Umfang der Anklage für schuldig.

„Ich wollte hören, wie das tut“

Befragt wurde auch ein Pyrotechniker, der eine „Probesprengung“ veranstaltet hatte: Dazu fuhr er mit neun Böllern zu je eineinhalb Kilo ins Burgenland und zündete die Sprengkörper im Gelände. „Warum?“, wollte die Richterin wissen. „Ich wollte hören, wie das tut“, war die Erklärung. Er habe vorher geschaut, ob niemand in der Nähe war, und alles für sicher befunden. „Wenn jemand im Gras liegt und schläft, den sehen sie aber nicht“, warf der Staatsanwalt ein. Mit dem Schlaf wäre es schnell vorbei gewesen, erfolgten die neun Explosionen doch in insgesamt zwei Sekunden.

„Ich habe die Anklage nicht ganz verstanden“

Der fünfte Angeklagte, der Pyrotechnikkurse veranstaltete, fühlte sich in keiner Weise schuldig: Er hatte zwar bei der ersten Verhandlung ein Geständnis abgelegt, aber nur deshalb, weil „ich damals die Anklage nicht ganz verstanden habe“. Er gab an, nie Böller gebaut oder transportiert zu haben, höchstens einige „Probeexemplare“ des Erstangeklagten. Wann es Urteile geben wird, ist noch unklar.

Zeugen eher verhalten

Nach diesem zweiten Porzesstag war die Befragung der fünf Angeklagten abgeschlossen. Bei den bereits gehörten Zeugen handelte sich um jene Personen, die im ersten Verfahren noch mitangeklagt waren und deren Verurteilungen mittlerweile rechtskräftig wurden. Dass sie in ihren Angaben eher verhalten blieben, war kein Wunder, waren es doch jene, die mit milden Strafen davongekommen waren und die kein Interesse daran hatten, erneut in die Sache hineingezogen zu werden.

Vertagung auf 28. Mai

Der Prozess wurde am Montag dann erneut vertagt. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 28. Mai, auch dann sollen Zeugen gehört werden, kündigte die Richterin an. Ob es dann bereits ein Urteil geben wird, war noch nicht klar. Möglicherweise muss auch der Sachverständige sein Gutachten ergänzen.