Frau wegen tödlichem Autounfall verurteilt

Eine 33 Jahre alte Südoststeirerin ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau erfasste im Dezember des Vorjahres einen Mitarbeiter der Straßenmeisterei mit ihrem Auto - der Mann war sofort tot.

Grob fahrlässig sei das gewesen, urteilte der Richter, weil die Frau die Strecke gut gekannt, trotzdem aber ihre Fahrweise nicht angepasst habe - und, weil sie erst am Donnerstag und da erst sehr spät im Verfahren ein wenig Reue zeigte.

Der Unfallhergang

Der Albtraum begann am 6. Dezember 2017, sozusagen aus dem Nichts - für alle Beteiligten und Betroffenen. Die 33-Jährige fuhr wie jeden Tag von der Arbeit nach Hause - sie hatte 0,0 Promille. Es war 14.30 Uhr als sie das Ortsende Bierbaum erreichte. Dort sah sie einen Lastwagen der Straßenmeisterei neben der Straße stehen. Was sie aber nicht sah, war der 54-jährige Arbeiter, der hinter dem Lkw stand - er trug eine orangefarbene Weste mit Reflektoren.

Die Frau ignorierte die Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte, eigentlich hätte sie nach rechts und dann nach links lenken müssen - sie fuhr aber geradeaus weiter, touchierte den Randstein und erfasste den Arbeiter. Zwei Sachverständige vermaßen den Tod des Mannes am Donnerstag vor Gericht noch einmal in allen Details. Die Witwe und eine der beiden Töchter waren im Saal und hörten, dass das Opfer schwerste multiple Bruchverletzungen erlitten, aber wohl Nichts mehr gespürt hätte - der Mann sei sofort tot gewesen.

Angeklagte zeigte kaum Reue

Zehn Meter sei der Weg des Autos vom Randstein bis zum Aufprall, da sei keine Zeit mehr für eine Reaktion gewesen, auch wenn die Frau 50 Kilometer pro Stunde anstatt der angenommenen 65 Km/h gefahren wäre. Die Angeklagte reagierte verhalten - sie gestand zwar und meinte sie würde den Aufprall nie vergessen, sagte aber auch, sie habe Nichts übersehen.

„Doch, einen Menschen“, entgegnete der Richter. Die Angehörigen des Opfers warteten auf eine Entschuldigung - und sie warteten lange: Erst ganz am Ende meinte die Angeklagte, selbst Mutter von zwei Kindern, dass es ihr echt Leid tue. Die Entschuldigung kam auch für den Richter spät und färbte das Urteil. Dieses lautet: drei Monate bedingte Haft und in Summe 5.880 Euro Geldstrafe - 3.000 Euro davon sind Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen.