Baby mit HIV infiziert: 14 Monate bedingt

Im Fall einer 42-Jährigen, die ihr Baby mit dem HI-Virus infiziert hatte, hat es am Montag in Graz ein neues Urteil gegeben: Die Frau wurde zu 14 Monaten bedingt verurteilt. Sie leugnete während des Prozesses die Existenz von HIV und Aids.

Die Frau soll ihr Baby mit HIV angesteckt haben, weil sie sich trotz ärztlicher Warnung geweigert hatte, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen wie Therapien durchzuführen, und das Kind nicht zu stillen.

Oberlandesgericht hob erstes Urteil auf

Im ersten Prozess musste sich die Frau wegen schwerer Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit, Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge und Verleumdung verantworten - verurteilt wurde sie letztlich wegen Körperverletzung zu zehn Monaten bedingter Haft. Die Frau, die noch drei andere Kinder hat, legte Berufung ein, das Oberlandesgericht hob das Urteil auf.

Die angeklagte Mutter

ORF

Die Angeklagte bestreitet, krank zu sein

Vater des Kindes bereits tot

Im Sommer des Vorjahres kam es dann zum zweiten Prozess: Der an Aids erkrankte Vater des Kindes ist bereits tot, und auch bei der Dreijährigen ist die Aids-Erkrankung mittlerweile voll ausgebrochen - dennoch ist die Angeklagte, die bereits seit 20 Jahren HIV-positiv sein soll, felsenfest davon überzeugt, gesund zu sein - sie sei aufgrund ihrer rein veganen Ernährung und ihres gesundes Lebensstils nie krank, sagte die Frau mehrfach vor Gericht. Laut Gutachten gebe es in der Literatur aber keine Hinweise, dass HIV heilbar sei.

Die letzte Verhandlung im Berufungsprozess fand im Dezember des Vorjahres statt - mehr dazu in Mutter infizierte Baby mit HIV, Prozess vertagt (19.12.2011): Auch bei diesem Prozesstermin war die 42-Jährige der Meinung, dass sie und ihre Tochter, für die ihr das Sorgerecht entzogen wurde, gesund seien.

Gutachter: Schwere Dauerfolgen für Kind

Bei der Verhandlung am Montag sagte nun ein medizinischer Gutachter aus, dass das Kind sein Leben lang Medikamente nehmen werde müssen; zudem wisse man nicht, wie lange sie die Therapien am Leben halten können, da es diese erst seit knapp 20 Jahren gebe und die Erfahrungswerte noch nicht groß genug seien.

Was man aber auf jeden Fall sagen könne, so der Gutachter weiter, dass das Kind schwere Dauerfolgen haben wird, weil das Virus die Abwehrkräfte schwächt und zerstört. Auf die Frage des Richters, um wie viel das Risiko einer Ansteckung des Mädchens hätte verhindert werden können, meinte der Mediziner: Wenn man vom Einsetzen der Geburt an der Mutter und gleich darauf dem Kind die nötigen Medikamente gegeben hätte und das Kind auch nicht gestillt worden wäre, dann wäre die Gefahr einer Ansteckung bei sieben Prozent gelegen.

Angeklagte: Studien nicht glaubwürdig

Die Angeklagte wollte daraufhin wissen, auf welche Studien sich der Gutachter bezieht und von wem diese finanziert wurden. Dass die Studie von den amerikanischen Gesundheitsbehörden stamme, wollte sie nicht gelten lassen - ihrer Ansicht nach hätte sie sicher jene Pharmafirmen, die auch die Medikamente herstellen, bezahlt, und diese Studien wären oft nicht glaubwürdig. Sie selbst habe nur das beste für ihr Kind gewollt.

Richter: Angeklagte war verantwortungslos

Das wiederum glaubte der Richter nicht: Er warf der Frau vor, dass sie sehr wohl über das Risiko informiert gewesen sei, da sie bei ihren anderen drei Kindern, die vor der heute Dreijährigen geboren wurden, nötige Vorsichtsmaßnahemn ergriffen habe; für den Richter war dies verantwortungsloses Verhalten, er verurteilte die 42-Jährige wegen schwerer Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit und Verleumdung zu 14 Monaten bedingter Haft. Die Frau erbat sich drei Tage Bedenkzeit.