„Moschee baba“: Kurzmann freigesprochen

Das Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag den Freispruch des steirischen FPÖ-Chefs Gerhard Kurzmann bestätigt. Weder er noch sein Werbestratege Alexander Segert hätten sich mit dem „Moschee baba“-Spiel der Verhetzung schuldig gemacht.

Steirischer FPÖ-Chef Gerhard Kurzmann

APA/Markus Leodolter

Der Freispruch für Kurzmann ist rechtskräftig

Das Internet-Spiel rund um das Wegklicken von Moscheen und Muezzinen vor dem Hintergrund des Grazer Schloßbergs hatte im Wahlkampf 2010 enorm viel Staub aufgewirbelt. Kurzmann und sein Schweizer Wahlkampfstratege Segert wurden wegen des Tatbestands der Verhetzung angeklagt, allerdings bereits im Vorjahr in erster Instanz freigesprochen. Der Staatsanwalt legte damals Berufung ein, kam aber damit auch beim OLG nicht durch.

Strafrecht versus Geschmack

„Die Grenzen des Strafrechts sind nicht überschritten, die Grenzen des guten Geschmacks sind hier nicht Gegenstand der Verhandlung“, begründete der Richter die Entscheidung.

Das Online-Spiel „Moschee baba“ wurde bei der Berufungsverhandlung kurz gezeigt, damit sich alle Beteiligten nochmals ein Bild machen konnten. Laut dem Oberstaatsanwalt geht es bei dem Spiel, bei dem Muezzine weggeklickt werden mussten, um eine Emotionalisierung, um „Verächtlichmachung einer Religionsgemeinschaft“.

Verteidiger: Nur politische Gegner beleidigt

Kurzmann-Verteidiger Bernhard Lehofer führte dagegen ins Treffen, das sich über das Spiel in der Schweiz „kein Mensch aufgeregt hat“, und auch in der Steiermark hätten sich nur die politischen Gegner beleidigt gefühlt; außerdem würden die Muezzine nicht abgeschossen, sondern beim Anklicken im Minarett verschwinden, betonte der Anwalt.

Der Richtersenat kam nach kurzer Beratung zu dem Schluss, dass der Freispruch von Oktober 2011 richtig gewesen sei: Das Tatbild der Verhetzung sei nicht erfüllt, und „eine Tendenz, zum Hass aufzurufen, kann nicht erkannt werden“, führte der Richter aus. Damit ist der Freispruch für Kurzmann und Segert rechtskräftig.

Strache: „Kriminalisierungsversuch misslungen“

Er habe nichts anderes als die Bestätigung des erstinstanzlichen Freispruches erwartet, kommentierte FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache den OLG-Entscheid. Kriminalisierungsversuche zeigten lediglich auf, dass der politische Gegner keine sachlichen Argumente vorzubringen habe und dass es ihm an demokratischer Reife fehle; der Freispruch sei als „wichtiges Signal in Richtung Meinungsfreiheit“ zu bewerten, so der FPÖ-Obmann in einer Aussendung.