Zehn Männer wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Seit Montag stehen in Graz zehn Männer vor Gericht, die der rechten Szene zugerechnet werden. Ihnen werden Verstöße gegen das Wiederbetätigungs-Verbot vorgeworfen. Unter den Angeklagten auch ein einschlägig vorbestrafter Oststeirer.

Angeklagte

ORF

Es geht um rechtsradikale Parolen, Aufkleber, Plakate und CDs

Acht der nunmehr zehn Angeklagten mussten sich bereits im Frühjahr vor Gericht verantworten: Damals ging es um Schlägereien in einem Lokal und beim Public-Viewing zur Fußball-WM im Jahr 2010.

Bei diesem Prozess wurden sechs der Angeklagten wegen Körperverletzung - nicht rechtskräftig - zu Haftstrafen von 18 Monaten bis zu drei Jahren verurteilt - mehr dazu in Rechte Schläger zu mehreren Jahren Haft verurteilt (10.4.2012).

Rechtsradikale Parolen und Äußerungen

Im neuen Prozess geht es nun vor allem um rechtsradikalen Äußerungen, die diese Schlägereien überhaupt erst ausgelöst haben sollen und die gegen das Wiederbetätigungsverbot verstoßen. Gleich zu Prozessbeginn erklärte Staatsanwalt Johannes Winklhofer den Geschworenen: „Der Grund für das NS-Verbotsgesetz ist, dass 1945, als das Gesetz gemacht wurde, die Auswirkungen des Nationalsozialismus noch sichtbar und spürbar waren und dass die provisorische Regierung damals übereinstimmend der Meinung war, dass so etwas nie mehr passieren darf“.

Franz Radl bereits mehrfach verurteilt

Es geht aber auch um das Verbreiten von Aufklebern und Plakaten mit rechten Parolen sowie um einschlägige Inhalte auf beschlagnahmten CDs und auf Internetseiten. Hauptangeklagter sei in diesem Punkt laut Staatsanwaltschaft der Oststeirer Franz Radl: Radl wurde bereits zweimal - 1992 und 1995 - wegen Betätigung im nationalsozialistischen Sinn zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt; 1992 etwa verteilte der heute 44-Jährige die vom Holocaust-Leugner Gerd Honsik herausgegebene Zeitschrift „Halt“ vor einer Grazer Schule.

Drei weiteren Angeklagten, die mit Radl in Kontakt standen, wird vorgeworfen, dass sie Radl beim Verteilen von rechtsradikalten Aufklebern unterstützt und teilweise selbst einschlägige Internet-Postings verfasst hätten.

Angeklagte bekennen sich nicht schuldig

Alle zehn Angeklagte bekennen sich zum Prozessauftakt nicht schuldig. Die einen wollen nicht dabei gewesen sein, die anderen wollen nicht mitgebrüllt haben. Auch Franz Radl bekennt sich nicht schuldig. Er habe kein nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet, argumentiert sein Anwalt, was jeder persönlich denke sei nicht strafbar.

Den Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft, Radl sogar bis zu 20 Jahre, weil er von der Staatsanwaltschaft als besonders gefährlich eingestuft wird. Der Prozess ist vorerst für elf Tage bis Ende Mai anberaumt. Das Urteil wird für Juni erwartet.