Kunstuni: Streit um Rektorswahl geht weiter

An der Kunstuniversität ist im Streit um die Wahl des Rektors kein Ende in Sicht. Am Dienstag zeigte sich der Unisenat nach einer Sitzung weiterhin kompromisslos und bestand auf dem ursprünglichen Dreiervorschlag.

Die Wiederbestellung von Georg Schulz zum Rektor der Kunstuni Graz sorgt für Wirbel. Im November hob der Verwaltungsgerichtshof nach einer Beschwerde des Unisenates die Wiederwahl von Schulz auf - mehr dazu in VwGH: Wiederwahl von Kunstuni-Rektor rechtswidrig (21.11.2012)

Senat besteht auf Dreiervorschlag

Für den Unisenat ist an dieser Entscheidung nicht zu rütteln, der Senat pocht weiterhin auf dem ursprünglichen Dreiervorschlag, stellt der Vorsitzende des Senates, Franz Kerschbaumer klar. Dem Unirat stehen in seiner Sitzung am Mittwoch, somit wieder die drei Kandidaten Frank-Thomas Mitschke, Franz Karl Prassl und Stefan Schön - nicht aber der amtierende Rektor Georg Schulz - zur Wahl.

Vertrag von Schulz läuft spätestens im Februar aus

Rektor Schulz teilte noch im November in einem Schreiben mit, dass seine Funktion „voraussichtlich noch im Dezember“ durch den Universitätsrat beendet und sein Vertrag „Ende Jänner oder spätestens Ende Februar“ auslaufen werde. Die Vizes bleiben bis Ende April im Amt. Vizerektor Eike Straub habe sich bereit erklärt, bis längstens 30. September im Amt zu bleiben, „damit der Prozess der Lehrbetrauung kontinuierlich sichergestellt werden kann“.

Zähes Ringen seit 2010

An der Kunstuni Graz wird der Wahlprozess um die Position des Rektors seit 2010 von großen Differenzen zwischen Senat und Universitätsrat begleitet: Ende September 2010 erhielt der damalige Rektor Georg Schulz vom Universitätsrat ein einstimmiges Pro-Votum für die Wiederwahl ohne Ausschreibung. Der Senat verweigerte dann allerdings die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit - die Position wurde ausgeschrieben.

Nachdem sich die Findungskommission nicht auf einen Dreiervorschlag aus den sieben Kandidaten inklusive Schulz einigen konnte, unterbreitete der Universitätsrat im Sinne einer Ersatzvornahme dem Senat einen Vorschlag: Mit Schulz als einzigem Kandidaten. Der Senat erstellte daraufhin einen Dreiervorschlag - ohne den amtierenden Rektor.

Das mittlerweile beigezogene Wissenschaftsministerium hob den Dreiervorschlag des Senats auf, dieser berief umgehend gegen den Bescheid des Ministeriums zur Rektorswahl und legte und Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof ein. In einer weiteren Ersatzvornahme wählte dann der Universitätsrat im Jänner 2012 Georg Schulz einstimmig zum Rektor.

Link: