Schützenhöfer für generelles Rauchverbot

Die Gastronomie solle sich auf ein generelles Rauchverbot einstellen. Mit diesen Worten ließ Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (ÖVP) am Donnerstag aufhorchen. Er würde ein Verbot begrüßen, die Wirte sind noch skeptisch.

Rauchverbot

dpa/Armin Weigel

„Ein generelles Rauchverbot in den Gaststätten ist auf Dauer nicht aufzuhalten“, sagt Schützenhöfer

Schützenhöfer bezieht sich auf das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), das Nichtrauchern mehr Schutz zuspricht. Diese müssen die Möglichkeit haben, ohne Umweg über den Raucherbereich einer Gaststätte die ihnen vorbehaltenen Räumlichkeiten zu erreichen. Das hielt der VwGH vor zwei Wochen fest. Auch Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) begrüßte das Erkenntnis - mehr dazu in VwGH: Kein Eingang durch Raucherraum.

„Rauchverbot nicht aufzuhalten“

Der auch für die Gastronomen in der Steiermark zuständige Tourismusreferent Schützenhöfer prescht jetzt vor und sagt, dass ein generelles Rauchverbot in den Gaststätten auch in Österreich auf Dauer nicht aufzuhalten sei: "Ich denke, dass man jetzt nicht wieder eine Reparatur des Gesetzes in Angriff nehmen sollte und ich persönlich befürworte ein generelles Rauchverbot. Man muss deshalb der Gastronomie jetzt reinen Wein einschenken und gerade nach dem Verwaltungsgerichtshof-Urteil Handlungsfähigkeit beweisen“, so Schützenhöfer.

Raucher- oder Nichtraucherlokal:

Lokale, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, dürfen als reine Raucherlokale geführt werden. Die Entscheidung liegt beim Wirt. Größere Gaststätten müssen einen Nichtraucherbereich anbieten. In der Steiermark haben bis zu 2.000 Lokale mit einer Größe zwischen 50 und 80 Quadratmeter kostspielig umgebaut.

Verbindlicher Zeitplan muss her

Die Gastronomie könne nicht weiter im Unklaren gelassen werden. „Gleiches Recht für alle zahlt sich in jedem Fall aus. Der jetzige Zustand, wo der Ball hin und hergeschoben wird und die Gastronomie eigentlich immer für alle zahlt, den halte ich für untragbar“, so Schützenhöfer.

Auf jeden Fall müsse es aber einen verbindlichen Zeitplan geben und endlich Klarheit herrschen, ob und, wenn ja, wann ein Verbot komme, sagt Schützenhöfer: „Wir sollten von dem typisch österreichischen Phänomen, wir wollen das Rauchverbot, aber trauen uns noch nicht ganz, Abschied nehmen.“

Forderung nach Förderaktion

Der Landeshauptmann-Stellvertreter fordert außerdem, dass Betriebe, die ihre Lokalitäten auf absolute Nichtraucherzonen umrüsten, vom Bund gefördert werden. Gerecht wäre es außerdem, wenn auch jene, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bereits viel Geld in einen Umbau investiert hätten, zumindest einen Anteil rückerstattet bekämen. Das würde natürlich Geld kosten, so Schützenhöfer, aber man müsse Prioritäten setzen, und es gehe schließlich um die Gesundheit.

Hans Hofer von der Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Steiermark steht dem Vorschlag von Schützenhöfer grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber und begrüßt auch die Idee, dass Gastwirte einen Teil ihrer Investition refundiert bekommen sollen. Laut Hofer müsse man aber überlegen, ob man für die kalte Jahreszeit nicht Räume im Freien schafft, in denen sich Raucher dann aufhalten können.

Amtshaftungsklage wird geprüft

Deutlich kritischer der Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Karl Wratschko. Er hält ein generelles Rauchverbot für nicht sinnvoll: „Wenn so etwas kommen sollte, dann muss man das langfristig angehen, das kann man nicht von heute auf morgen. Wobei ich immer wieder sage, wenn die Politik es ehrlich meint , dann soll sie den Verkauf von Tabakwaren verbieten. Das nächste wäre dass man sagt im Auto darf nicht geraucht werden, vor dem Haus nicht, wir haben immer eine Anlassgesetzgebung.“

Wratschko, demzufolge die Wirte deshalb bis zu 80.000 Euro in Umbauarbeiten gesteckt hätten, unterstützt daher jedenfalls Schützenhöfers Forderung nach Bundeshilfen. Auch jene, die auf Nichtraucherlokale umrüsten wollen, sollen gefördert werden. Außerdem prüfe die Wirtschaftskammer die Möglichkeit einer Amtshaftungsklage, sollte das Gesetz nicht korrigiert werden.