Missbrauchs-Klage gegen Stift Admont abgewiesen

Das Landesgericht Leoben hat die Missbrauchsklage eines ehemaligen Zöglings des Stiftes Admont abgewiesen. Die Abweisung der Klage begründet das Gericht damit, dass nicht das Stift, sondern nur die Republik Österreich als Schulhalter in die Pflicht genommen werden könne.

Der ehemalige Zögling soll im Stiftsgymnasium Admont vor 45 Jahren von zwei Patres gehorfeigt und mehrfach vergewaltigt worden sein. Mitte September gab es den ersten Gerichtstermin - mehr dazu in Missbrauch: Stift Admont vor Gericht (16.9.2013).

Stift Admont

APA/Stift Admont/Kren

Schulerhalter des Privatgymnasiums im Stift Admont ist der Bund

410.000 Euro Schadenersatz gefordert

Die Ohrfeigen haben die beiden Patres laut ihrem Anwalt Helmut Weber zugegeben und sich dafür auch entschuldigt. Die sexuellen Übergriffe bestreiten die beiden aber. Durch die Ohrfeigen soll das Opfer einen Hörverlust im Ausmaß von 70 Prozent erlitten haben. Der heute 59-Jährige leide an Spät- und Dauerfolgen. Er klagte das Stift und die Patres und forderte insgesamt 410.000 Euro Schadenersatz.

Verfahren gegen Republik Österreich eingeleitet

Diese Klage wies das Landesgericht Leoben jetzt ab, das Urteil liegt dem ORF Steiermark vor. Die Begründung lautete, dass das Gymnasium des Stiftes Admont zwar eine Privatschule ist, aber mit Öffentlichkeitsrecht. Diesen Status hatte die Einrichtung auch schon in den 1960er-Jahren, als die Übergriffe passiert sein sollen - und genau das ist der entscheidende Punkt. Denn aus diesem Grund könne nicht das Stift Admont belangt werden, so das Gericht, sondern nur der Bund als Schulerhalter.

In diesem Fall kommt das Amsthaftungsgesetz zum Tragen; das Opfer hat auch bereits ein Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich in die Wege geleitet.

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