Stift Admont: Missbrauchsklage kommt vor OGH

Die Klage eines ehemaligen Zöglings gegen zwei Admonter Patres sowie das Stift landet vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser muss zuerst einmal entscheiden, wer in der Sache überhaupt geklagt werden darf: das Stift oder die Republik Österreich.

Die Missbrauchsklage des ehemaligen Zögling des Stift Admont gegen zwei Patres und das Stift ist erst im Herbst wegen der Unklarheiten zurückgewiesen worden - mehr dazu in Missbrauchs-Klage gegen Stift Admont abgewiesen (15.11.2013). Später legte der ehemalige Zögling dagegen Berufung ein, das Grazer Oberlandesgericht (OLG) gab dem statt - mehr dazu in Stift Admont: Missbrauchsprozess neu aufgerollt(16.1.2014).

Gegen Berufung vorgegangen

Das beklagte Stift sowie die beiden Ordensmänner legten wiederum gegen diese Entscheidung des OLG Graz einen sogenannten Revisionsrekurs ein. Ein Sprecher des OLG Graz bestätigte, dass nun mit dem OGH die dritte und damit oberste Instanz mit dem Fall betraut ist und in den kommenden Monaten entscheiden werde, gegen wen sich eine Klage des Opfers richten soll.

Im Raum steht neben den bisher beklagten Parteien auch eine Klage gegen die Republik Österreich, da diese für den Schulbetrieb verantwortlich gewesen sein könnte. Eine Neuverhandlung des Falles vor der ersten Instanz, dem Zivilgericht in Leoben, ist denkbar.

Erneute Vorwürfe von Opfer-Plattform

Die Plattform „Betroffene kirchlicher Gewalt“ kritisierte den Gang zur dritten Instanz als „zynische Verschleppungstaktik“: „Dieses Taktieren des Stiftes dient dem Zweck, Verantwortung abzuschütteln und Betroffenen, die den Mut und die Mittel aufbrachten, Gerechtigkeit bei Gericht zu erkämpfen, einzuschüchtern“, hieß es von der Plattform.

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