Vordernberg: Volksanwaltschaft hat Bedenken

Als verfassungsrechtlich problematisch beurteilt die Volksanwaltschaft den Betrieb des Schubhaftzentrums Vordernberg. Bedenken habe man vor allem beim direkten Umgang privater Wachleute mit Häftlingen.

Die Volksanwaltschaft leitete im vergangenen Jahr ein Prüfungsverfahren über die Zulässigkeit der Übertragung von Aufgaben zum Betrieb des Schubhaftzentrums an die Gemeinde bzw. die private Sicherheitsfirma G4S ein - mehr dazu in Schubhaft Vordernberg: Volksanwaltschaft prüft (11.11.2013); derzeit sind in Vordernberg 68 G4S-Mitarbeiter im Einsatz.

Vertrag selbst grundsätzlich in Ordnung

Nun wurde dem Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg ein erstes Zwischenergebnis übermittelt: Gegen den Vertrag selbst - also die Vereinbarung zwischen dem Innenministerium, der Gemeinde Vordernberg und der Privatfirma G4S - gebe es keine Bedenken, auch nicht in Bezug auf die „Verrichtung von unselbstständigen Hilfstätigkeiten und Infrastrukturerhaltungsmaßnahmen“, wie etwa die Essensversorgung, technische Instandhaltung und Schneeräumung durch die Gemeinde Vordernberg und dem von ihr beauftragten privaten Sicherheitsunternehmen.

Tagestrukturierung Aufgabe der Polizei

Anderes gelte, wenn Grundrechte der Schubhäftlinge betroffen sind, so Volksanwalt Peter Fichtenbauer: „Ich meine damit diejenigen Teile der Vertragskonstruktion, die dem privaten Unternehmen Befugnisse einräumt, die mit verbindlicher Wirkung auf die angehaltenen Personen die Tagesstrukturierung festlegt und durchsetzt.“ Mit anderen Worten: Aufgabenbereiche, die der Polizei vorbehalten sind, müssten für private Wachorgane auch weiterhin tabu bleiben; darunter fällt - entgegen des vorliegenden Betriebskonzepts - auch das Einschreiten bei körperlichen Übergriffen: „Das sind Bereiche der Vertragskonstruktion, die nach zu justieren sind“, sagt Fichtenbauer.

Auch fehlen gesetzliche Regelungen

Auch der Schutz der Insassen und Mitarbeiter vor Übergriffen müsse durch die Polizei erfolgen und nicht durch die Bediensteten von G4S. Problematisch sieht die Volksanwaltschaft außerdem das Fehlen gesetzlicher Regelungen über den Rechtsschutz gegen Übergriffe privater Wachebediensteter.

Innenministerium will „Missverständnisse ausräumen“

Das Innenministerium zeigt sich von der Kritik der Volksanwaltschaft unbeeindruckt: „Die unterstützende Tätigkeit Privater als Verwaltungshelfer ändert nichts an der vollen rechtlichen Verantwortung des Innenministeriums“, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Ministerium am Mittwoch; in einer Stellungnahme wolle man nun „offenbar noch vorhandene Missverständnisse ausräumen“.

Grüne fordern Kündigung

Der Endbericht der Volksanwaltschaft soll im Juni vorliegen. Diesen Endbericht wollen die Grünen aber nicht mehr abwarten: Sie fordern schon jetzt nach den ersten Erkenntnissen der Volksanwaltschaft, die Verträge mit dem privaten Sicherheitsdienst zu kündigen. Die Verfassung dürfe nicht weiter gebrochen werden, so die Grünen.

Das Innenministerium zeigt sich von der Kritik der Volksanwaltschaft unbeeindruckt: „Die unterstützende Tätigkeit Privater als Verwaltungshelfer ändert nichts an der vollen rechtlichen Verantwortung des Innenministeriums“, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Ministerium am Mittwoch; in einer Stellungnahme wolle man nun „offenbar noch vorhandene Missverständnisse ausräumen“.

Ende Februar wurde in dem Schubhaftzentrum mit der Belegung begonnen - mit rund einem Monat Verspätung: Ausständige Geräte und Genehmigungen hatten die Aufnahme des Betriebes verzögert - mehr dazu in Erste Schubhäftlinge treffen in Vordernberg ein (28.2.2014)

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