Vordernberg: Innenministerium nimmt Stellung

Nach der Kritik der Volksanwaltschaft an den Verträgen des Schubhaftzentrums Vordernberg hat nun das Innenministerium ausführlich Stellung bezogen: Die Verantwortung in sämtlichen Fällen bleibe beim Innenministerium.

Am 12. März hatte die Volksanwaltschaft einen Zwischenbericht ihrer Untersuchung der Verträge des Innenministeriums mit der Gemeinde und dem privaten Sicherheitsdienst vorgelegt und dabei vor allem die Auslagerung von Aufgaben an das Security-Unternehmen zum Teil als „verfassungsrechtlich bedenklich“ kritisiert – mehr dazu in Vordernberg: Volksanwaltschaft hat Bedenken (12.3.2014). Das Innenministerium kündigte daraufhin eine Stellungnahme an die Volksanwaltschaft an, um „Missverständnisse auszuräumen“ - nun liegt diese vor.

Verwaltungshelfer haben nur begleitende Funktion

Die Verantwortung in allen Fällen bleibt beim Innenministerium, wird darin betont. Der Vertrag zwischen dem Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg führe nicht dazu, dass die Verantwortung geteilt werde. Auch bei den Einsatzgebieten des Sicherheitsdienstes wird einmal mehr hervorgehoben, dass es „keine eigenständigen hoheitlichen Befugnisse für die Verwaltungshelfer“ gebe. Diese könnten also keine behördlichen Anordnungen treffen, sondern seien lediglich begleitend tätig.

Das Innenministerium kündigte an, die sogenannten „dienstbetrieblichen Ablaufanordnungen“ im Anhaltezentrum Vordernberg noch präziser zu formulieren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch vor Ort keine Missverständnisse entstehen.