15 Monate Haft für Hannes Kartnig

Am OGH in Wien wurde am Mittwoch über das weitere Schicksal Hannes Kartnigs und sieben ehemaliger Sturm-Funktionäre und -Angestellter entschieden. Das neue Urteil für Kartnig: 15 Monate Haft und 5,5 Millionen Euro Geldstrafe.

Im Februar 2012 war Kartnig wegen schweren Betruges und Steuerhinterziehung zu fünf Jahren unbedingter Haft und 6,6 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt worden. Am Mittwoch kurz nach 14.30 Uhr wurde das neue Urteil verkündet: 15 Monate unbedingte Haft und 5,5 Millionen Euro Geldstrafe für Kartnig. Sollte er die Strafe nicht zahlen können, sind weitere 15 Monate Haft veranschlagt. Seine bereits verbüßte achtwöchige Untersuchungshaftstrafe aus dem Jahr 2007 wird ihm angerechnet.

Herabsetzung auch wegen langer Verfahrensdauer

Die Herabsetzung der erstinstanzlichen Urteile begründete der OGH unter anderem mit der überaus langen Verfahrensdauer, immerhin zieht sich das Verfahren bereits 8 Jahre hin. Kartnigs Anwalt Michael Pacher: „Interessant und bemerkenswert an der Entscheidung des OGH war, dass er die übermäßige Verfahrensdauer als Verletzung nach Artikel 6 der Menschenrechtskonvention angesehen hat und das auch als Kriterium herangenommen hat, warum die Strafen hinsichtlich der Finanzsteuerdelikte herabzusetzen waren“.

Teil des Prozesses wird wiederholt

Erledigt ist die Causa Kartnig aber auch jetzt nicht - ein Teil des Finanzstrafverfahrens muss wiederholt werden, ebenso wie ein Teil des Prozesses, in dem es um falsche Angaben über den Kartenverkauf gegenüber der Bundesliga und des steirischen Fussballverbandes geht, von diesem Betrugsvorwurf wurde Kartnig vom Gericht in Graz freigesprochen. Genau diesen Freispruch hob der OGH jetzt auf. Pacher: „Der Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwaltes wurde stattgegeben, das heißt, das neue Schöffengericht muss den Sachverhalt neuerlich ergänzend klären“.

Schilcher-Urteil gleichgeblieben

Was die anderen sieben Angeklagten betrifft wurden die Urteile bei weiteren drei Beschuldigten herabgesetzt, bei vier Beschuldigten bestätigte der OG die Urteile, darunter die 1,9 Millionen Euro Geldstrafe die der ehemalige Sportdirektor Heinz Schilcher in erster Instanz ausgefasst hatte.

Kartnig: „Ich verstehe dieses Juristendeutsch nicht“

Nach der Verkündung gab Kartnig offen zu, nicht alles am Urteil verstanden zu haben: „Die Anwälte können dieses Juristendeutsch - ich kann es nicht. Ich habe das nie studiert und nie gelernt. Ich habe auch sehr lange gebraucht, bis ich da mitkomme - so ehrlich bin ich“.

„Waren Idealisten mit Liebe“

Nach dem neuen Urteil zeigte sich Kartnig reuig und erleichtert: „Wir waren alle Idealisten und haben für den Sport viel getan. Es wäre brutal gewesen, wenn das so abgehandelt worden wäre, wie es das Erstgericht gemacht hat. Das muss man bitte verstehen - wir waren Fußballfunktionäre mit Liebe. Ich habe das gern gemacht. Wenn Sie mich heute fragen, ob ich das nochmal machen würde: Seien Sie sich versichert - nie mehr“.

Generalprokurator: Beschwerden haben kein Gewicht

Vor der Verhandlung am Mittwoch wirkte Kartnig blass und wollte auch kein Interview geben. Bei der Verhandlung selbst war dann zunächst der Generalprokurator am Wort: Er schilderte, dass die Stellungnahme seiner Behörde 260 Seiten umfasst, beschränkte sich in seinem rund einstündigen Vortrag aber auf die wesentlichen Punkte.

Er antwortete auf mehrere Nichtigkeitsbeschwerden, die seiner Meinung nach kein Gewicht hätten. Er befand, dass die Verteidigerrechte in dem Verfahren keineswegs eingeschränkt worden waren, auch habe die nicht erfolgte Vereidigung der Schöffen zu Beginn 2012 keinerlei Relevanz, da es eine zusammenhängende Verhandlung gewesen sei, die nur über die Jahresfrist fortgesetzt worden war.

Die Staatsanwaltschaft Graz hatte gegen die meisten Freisprüche in Teilbereichen keinerlei Einwände erhoben, lediglich im Fall der falschen Angaben über den Kartenverkauf gegenüber den Fußballverbänden - diese hätten dadurch weniger Mitgliedsbeiträge vom SK Sturm bekommen, was die Anklagebehörde nicht als gerechtfertigt empfand.

Kartnig-Anwalt: „Ein Wahnsinniger mit Vereinsliebe“

Kartnigs Verteidiger Roland Kier stellte dann vor allem die Frage nach dem Motiv seines Mandanten: „Er ist zu Sturm gekommen, als der Verein schwer verschuldet war.“ Die Schwarzzahlungen seien keine Erfindung Kartnigs, sondern ein System, das von anderen Personen übernommen wurde, so Kier weiter. Es sei Kartnig nie darum gegangen, persönlich Geld einzustecken, sondern sportliche Erfolge mit dem Fußballverein zu erzielen. „Ein Wahnsinniger“ habe sich aus Liebe zum Verein in den Kopf gesetzt, dass es in der Steiermark einen großen Fußballverein geben müsse, so der Anwalt.

Die gegen Kartnig verhängte Strafe - fünf Jahre unbedingte Haft und 6,6 Mio. Euro Geldstrafe - bezeichnete Kier als unverhältnismäßig: Die Geldstrafe könne Kartnig niemals zurückzahlen, dafür müsse er zusätzlich eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren antreten. Er plädierte daher eindringlich für eine bedingte Strafe und führte neben der Unbescholtenheit seines Mandanten auch die lange Verfahrensdauer von bereits acht Jahren an. Kartnig selbst sagte in seinem Schlusswort, dass es ihm leidtue, dass ihm einige Fehler passiert seien.