Kartnig: Altersheim statt Gefängnis?
„Unsere Intention ist es, dass Herr Kartnig diese Strafe in Form einer gemeinnützigen Tätigkeit unternimmt“, so sein Anwalt Roland Kier gegenüber der Tageszeitung „Österreich“. Voraussetzung für eine Genehmigung ist jedoch, dass er einen Teil der Geldstrafe bezahlt, weil ein Sozialdienst nur bis maximal neun Monate Haft genehmigt werden darf; im Fall von Kartnig beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe aber 15 Monate.
Kartnig hofft auf Fußfessel
Kartnig war vergangene Woche zu 15 Monaten unbedingter Freiheitstrafe und 5,5 Millionen Euro Geldstrafe (oder eben 15 Monate) verurteilt worden - mehr dazu in 15 Monate Haft für Hannes Kartnig (22.4.2014). Die unbedingte Haftstrafe muss er vor dem Sommer antreten; er hofft jedoch, dass er diese im überwachten Hausarrest mit einer Fußfessel abbüßen darf - mehr dazu in Kartnig hofft auf Fußfessel (23.4.2014).