Land will Hausbrunnen sperren

Das Land Steiermark sagt sogenannten Arteser-Hausbrunnen den Kampf an. Der Grund: Bei den oft über 100 Jahre alten Brunnen sprudle das Tiefengrundwasser unkontrolliert heraus. Die Besitzer der Brunnen leisten allerdings Widerstand.

Viele Arteser-Hausbrunnen wurden in den vergangenen Jahren schon geschlossen. Etwa 2.500 gibt es noch, viele davon in der Süd- und Oststeiermark - diese will das Land nun Schritt für Schritt stilllegen.

Seitinger: „Eiserne Reserven heiligsprechen“

Der dafür zuständige Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) argumentiert das so: „Meine Aufgabe als Wasserlandesrat ist es, die eisernen Grundwasserreserven in ordentlichen Tiefen von 60 bis 100 Meter heiligzusprechen. Diese artesischen Brunnen, die aus diesen Tiefen das Wasser schöpfen, rinnen aus in die freie Natur - das sind etwa eine Million Liter Wasser und mehr pro Stunde, die hier wegrinnen.“

Brunnenbesitzer sprechen von „Zwangsenteignung“

Die Besitzer solcher Arteser-Brunnen wollen dennoch bis zum Verfassungsgerichtshof prozessieren und schlossen sich jetzt zu einem Verein zusammen. Man sehe die Vorgangsweise der Behörde als Zwangsenteignung, so Vereinssprecher Dieter Spörk, der den Protest aber nicht nur auf gerichtlicher, sondern auch auf politischer Ebene ausdrücken will - bei der Landtagswahl im nächsten Jahr: „Als Bürgerrecht mit dem Stimmzettel! Wir werden keine Wahlempfehlung abgeben, auf jeden Fall zur Wahl hingehen, aber nicht die ÖVP wählen.“

„An den Stand der Technik heranführen“

Das Land wolle den Brunnenbesitzern das Wasser nicht wegnehmen, stellt Landesrat Seitinger klar, es solle aber abgedreht werden können, wenn es nicht gebraucht wird: „Mir geht es eigentlich nur darum, dass wir diese Brunnen zusperren können im Sinne eines Wasserhahns, das ist jetzt nicht möglich, bzw. dass wir diese an den letzten Stand der Technik heranführen - in Tiefen von 30, 40 Metern sind die Rohre oft abgerostet.“ Wer sich entschließt, seinen Arteser-Brunnen neu zu bauen oder zu sanieren, hat laut Seitinger einen Selbstbehalt von 3.000 Euro, der Rest wird vom Land gefördert. Wird der Brunnen verschlossen, fördert das Land die Gesamtkosten mit 70 Prozent.