Zentralmatura: Vorteil für Legastheniker?

Eine Neuregelung für Legastheniker lässt aufhorchen: Schüler mit einer attestierten Lese-Rechtschreibschwierigkeit dürfen künftig bei der Zentralmatura ein Rechtschreibkorrekturprogramm verwenden. Schulpsychologen haben damit keine Freude.

Legasthenie bedeutet das Auslassen von Buchstaben, das Verdrehen von Silben oder Schwierigkeiten zu haben beim Lesen und Verstehen von Texten - zwei bis fünf Prozent der Schüler leiden darunter. Wer solch ein Lese- und Rechtschreibproblem attestiert bekommt, darf künftig bei der Zentralmatura ein Korrekturprogramm verwenden.

Lernprogramm, Legasthenie

APA/dpa/Oliver Berg

Die Zentralmatura, die ab dem nächsten Jahr flächendeckend gilt, wirbelt derzeit viel Staub auf - mehr dazu in Zentralmatura: Testlauf bringt schlechte Noten (18.12.2014)

Wird Matura eine Frage des Geldes?

Die Schulpsychologen haben mit dieser Regelung keine Freude, „weil in dieser Dienstanweisung davon gesprochen wird, dass Maturanten Gutachten bringen sollen - aus unserer Sicht können diese jederzeit je nach finanzieller Lage erworben werden. Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber wir haben damit schlechte Erfahrungen“, sagt Josef Zollneritsch, Schulpsychologe des Landesschulrates.

Er warnt vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Zentralmatura und setzt sich für frühzeitige pädagogische Förderprogramme ein - das sei besser als Gutachten einer Lese- und Rechtschreibschwäche am Ende der Schullaufbahn.

Lehrer verfallen nicht in Panik

In der Praxis habe man keine Panik, dass jetzt alle Maturanten mit einem Legasthenie-Attest zur Zentralmatura antreten wollen. Johann Adam von der Lehrergewerkschaft lässt alle Maturanten mit dieser Sinnesbeeinträchtigung ein Rechtschreib-Programm verwenden - wenn sie ein Gutachten bringen und auch nachweisen können, an einem adäquaten Legasthenie-Training teilzunehmen. Außerdem gebe es - egal ob Legastheniker oder nicht - genügend Varianten, seine vielleicht negative Note mündlich auszubessern.

Im Zeugnis wird übrigens kein Vermerk stehen, dass man unter die Legasthenie-Verordnung falle und bei der Matura ein Korrekturprogramm verwenden durfte.