Haft- und Geldstrafe für PEGIDA-Redner

In Graz ist am Mittwoch Michael Stürzenberger wegen Verhetzung zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Er war beim ersten PEGIDA-„Spaziergang“ in Graz gegenüber dem Islam ausfällig geworden.

Der politische Aktivist habe laut Anklage vor den Teilnehmern der PEGIDA-Versammlung zum Beispiel gesagt, der Islam sei „eine tötungslegitimierende Ideologie“ und der Koran das „gefährlichste Buch der Welt“.

Urteil nicht rechtskräftig

Am Mittwoch musste sich Michael Stürzenberger deshalb in Graz vor Gericht verantworten. Am Nachmittag fiel das Urteil: Stürzenberger fasste wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten sowie eine Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Deutsche um drei Tage Bedenkzeit bat und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

„Jeder Moslem ein potenzieller Terrorist“

Laut Anklage verkündete Stürzenberger vor dem Publikum unter anderem auch, dass „jeder Moslem ein potenzieller Terrorist“ sei. Der Beschuldigte muss sich daher wegen Verhetzung und Herabwürdigung von Religionen verantworten.

Michael Stürzenberger

APA/Erwin Scheriau

Der politische Aktivist ist auch Vorsitzender der Partei "Die Freiheit

Stürzenberger wehrte sich vor Gericht gegen die Vorwürfe: „Ich bin unschuldig, weil ich nur Tatsachen vermittle.“ Sein Ziel sei eine „intensive Aufklärung über den Islam“, betonte er: „Wir haben nichts gegen Muslime als Menschen, wir wollen auch die gemäßigten Muslime aufklären“, lautete seine Rechtfertigung. „Warum haben sie das dann nicht so gesagt“, fragte daraufhin die Richterin.

„‚Jeder‘ ist keine Differenzierung“

Der Staatsanwalt hakte ganz besonders wegen der Äußerung, alle Moslems seien potenzielle Terroristen, nach - er konfrontierte den Angeklagten mit dem Foto einer Hinrichtung, bei der auch unter den Opfern Muslime waren. „Sind das für Sie auch Terroristen?“, fragte er und deutete auf die Leichen. „Das sind Sunniten und Schiiten, die töten sich gegenseitig“, antwortete Stürzenberger.

„Die Hingerichteten sind für Sie auch potenzielle Terroristen?“, gab der Ankläger nicht nach. „Der radikale Islam wird viel zu wenig kritisiert, auch in Österreich. Aber Sie haben von allen Moslems gesprochen. Was ich Ihnen vorwerfe, ist die Hetze; wenn Sie damals differenziert hätten, würden wir nicht hier sitzen“, betonte der Staatsanwalt. Er habe durchaus differenziert, wollte sich der Angeklagte rechtfertigen, doch die Richterin meinte lapidar: „‚Jeder‘ ist keine Differenzierung, ‚jeder‘ ist jeder.“

Die Frage nach der „breiten Öffentlichkeit“

Der Verteidiger warf die Frage auf, ob überhaupt 150 Personen damals am Freiheitsplatz waren, nach Angaben von PEGIDA waren es nämlich nur 107 bis 110 - eine „breite Öffentlichkeit“, wie es in der Anklage heißt, ist aber erst ab 150 Personen gegeben; seiner Meinung nach würden ohne diese genauen Angaben seitens der Polizei „wesentliche Ermittlungsergebnisse“ fehlen.

Bereits Mitte September hatte sich ein 27-Jähriger aus dem Publikum der PEGIDA-Demonstration vom 29. März wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz - er hatte den Hitlergruß gezeigt - vor Gericht verantworten müssen - mehr dazu in Hitlergruß bei PEGIDA-Demo: 18 Monate bedingt (15.9.2015).