Erfolg für Winzer im Uhudler-Streit

Ein Hobbywinzer hat im Kampf um den Erhalt seiner Uhudler-Reben einen Erfolg erzielt: Das Landesverwaltungsgericht hob den Rodungsbescheid auf. Allerdings hatte der Winzer zuvor schon einige Reben selbst gerodet.

Der Fall datiert aus dem Jahr 2014 - damals hieß es, mehrere Winzer hätten einen Rodungsbescheid für ihre Weingärten erhalten, weil sie nicht klassifizierte Rebsorten anpflanzen würden - mehr dazu in Hobbywinzer müssen Weingärten roden (14.10.2014). Laut Weinbaugesetz dürfen in der Steiermark sogenannte nicht klassifizierte Trauben wie eben Isabella-Trauben nicht in Form eines Weingartens angebaut werden. Weingarten heißt, dass pro sechs Quadratmeter mindestens eine Rebe steht.

Keine Rodung nötig

Einer der Winzer, ein Hobbywinzer aus St. Margarethen an der Raab, der Isabella-Trauben angepflanzt hatte, kämpfte erfolgreich. Wie ein Gutachten im Auftrag des Landesverwaltungsgerichts zeigte, sei das bei ihm nicht der Fall gewesen, sagte Sprecher Norbert Mandl: „Aus diesem Gutachten hat sich ergeben, dass der von dem Rodungsauftrag umfassten Liegenschaft eine Fläche von 9,54 Quadratmetern zugrunde liegt.“ Demnach sei auch keine Rodung nötig, der Bescheid der Landwirtschaftskammer wurde vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben.

Fläche aufgeteilt

Das Gutachten zeigte aber auch, dass auf der betroffenen Weinbaufläche Rebstöcke herausgeschnitten wurden. Als der Rodungsbescheid ausgestellt worden war, sei die Situation demnach eine völlig andere gewesen, so Kammerdirektor Werner Bruckner: „Es wurden Rebstöcke gerodet, dass weniger als ein Rebstock auf sechs Quadratmetern steht; es wurde außerdem die Fläche auf mehrere Berechtigte aufgeteilt. Insofern hat der Landesverwaltungsgerichtshof eine komplett andere Situation zu beurteilen gehabt, als wir sie vorliegen hatten.“

„Außergewöhnlicher Einzelfall“

Letztlich konnte der oststeirische Hobbywinzer den Bescheid der Kammer damit umgehen und so die Rodung seiner gesamten Anbaufläche verhindern. Die Aufhebung des Rodungsbescheides ist bereits rechtskräftig. Die Kammer selbst spricht von einem „außergewöhnlichen Einzelfall“, denn generell würden sich die Winzer an die Weingesetze halten, zumal das Anbauverbot von Direktträgertrauben in Weingärten auch dem Schutz vor Schädlingen wie der Rebzikade diene.