Schuldspruch ohne Zusatzstrafe für Kartnig

Ein letztes Mal ist der frühere Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig am Freitag in Graz vor Gericht gestanden. Es ging um Kartenabrechnungen. Kartnig wurde wegen schweren Betruges für schuldig befunden. Zusatzstrafe gab es keine.

Ein Teil des Prozesses gegen den ehemaligen Sturm-Graz-Präsidenten Kartnig erfuhr am Freitag im Grazer Straflandesgericht eine Neuauflage: Ihm und einem ehemaligen Sekretär wurde vorgeworfen, die Eintrittskarten bei Spielen nicht korrekt abgerechnet und so die Fußball-Bundesliga und den Steirischen Fußballverband (STFV) um einen Teil ihrer Einnahmen betrogen zu haben.

Anklage: Verbände geschädigt

Es ging in diesem Verfahren ausschließlich um angeblich verfälschte Abrechnungen für die Eintrittskarten und die damit verbundenen Abgaben an den STFV und den Österreichischen Fußballbund (ÖFB). Da für die Steuer eine niedrigere Zahl angegeben wurde, als tatsächlich verkauft worden war, soll sich auch der Anteil der beiden Fußballverbände reduziert haben.

Bei jedem Spiel müssen 2,5 Prozent der Einnahmen an den ÖFB und zwei Prozent an den STFV bezahlt werden; durch die falschen Angaben bezüglich der Erlöse aus den Eintrittskarten wurden laut Anklage der ÖFB um 52.000 Euro und der STFV um 25.000 Euro geschädigt.

Richterin versus Anwalt

Staatsanwalt Johannes Winklhofer, der in allen Verfahren bisher die Anklage vertreten hatte, schilderte knapp die Vorgänge, die allen Anwesenden längst vertraut waren - außer vielleicht der Richterin, der offenbar auch Kartnigs Vergangenheit als Präsident beim Eishockeyverein EC Graz nicht bekannt war. Sie erkundigte sich auch bei den Verteidigern, ob genug Zeit zur Vorbereitung auf den Prozess gewesen sei. „Ja, neun Jahre“, meinte Anwalt Harald Christandl in Anspielung auf die lange Verfahrensdauer launig, was die Vorsitzende nur mäßig amüsierte.

Mit den nicht angegebenen Einnahmen wurden Schwarzzahlungen an die Spieler vorgenommen.

„Schuldig, weil ich der Präsident war“

Inhaltlich blieb alles beim Alten: Kartnig bekannte sich „schuldig, weil ich der Präsident des Vereins war“. Von den detaillierten Vorgängen habe er nichts gewusst, Anweisungen will er schon gar keine gegeben haben. Er sei nur „der Lehrbub“ des mitangeklagten Ex-Sekretärs gewesen. Dass Schwarzgeld bezahlt worden war, bestritt er nie. „Das System hat es schon gegeben, als ich zum Verein gekommen bin.“ „Hat es Sie nie interessiert, was an die Fußballverbände zu zahlen ist?“, wollte die Richterin wissen. „Liebe Frau Rat, es ist so viel zu tun gewesen ...“, kam es milde vom Ex-Präsidenten, der durchblicken ließ, dass ihn diese Details nie interessiert hatten.

Auf Anweisung

Der zweite Angeklagte war von Anfang an geständig gewesen und blieb dabei. Allerdings will er nur auf Anweisung von Kartnig gehandelt haben. Eine Vertreterin der Bundesliga schilderte, dass man die Zahlen, die die Fußballclubs lieferten, „nur auf ihre Plausibilität hin“ überprüfen würde, sonst den Mitgliedern aber vertraue.

Urteil gegen Kartnig und Sekretär

Am frühen Freitagnachmittag fielen die Urteile: Kartnig wurde wegen schweren Betruges für schuldig befunden. Der Schöffensenat sah von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab, da er bereits wegen versuchten schweren Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Ein ehemaliger Sturm-Sekretär bekam zwei Monate bedingt als Beitragstäter. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Erstes Urteil fiel im November 2014

Im ersten Verfahren waren Kartnig und sein ehemaliger Sekretär von diesem Anklagepunkt freigesprochen worden, doch der Oberste Gerichtshof (OGH) hob den Freispruch auf. Also wurde dieses Faktum im November 2014 erneut verhandelt und Kartnig zu sieben Monaten Haft verurteilt; der zweite Angeklagte kam mit fünf Monaten bedingt davon - mehr dazu in Kartnig: Weitere sieben Monate Haft (18.11.2014). Da sich durch die Rechtskraft des restlichen Verfahrens und der Verhängung der Strafe die Gesamtlage geändert hatte, musste nun auch dieser Teil des Prozesses noch einmal verhandelt werden.

Fall ab Rechtskraft abgeschlossen

Im März 2011 haben die Verhandlungen gegen Kartnig und andere Sturm-Funktionäre und Mitarbeiter begonnen, und mit diesem Prozesstag sollen sie beendet werden. Viele Punkte wurden bereits abgehandelt, Kartnig wurde verurteilt und verbüßt derzeit seine mehrjährige Haftstrafe als Freigänger. Am Freitag fiel das Urteil im letzten angeklagten Punkt. Sobald dieses Urteil rechtskräftig wird, ist der Fall Kartnig für das Gericht abgeschlossen - mehr dazu in Strafe für Kartnig auf drei Jahre reduziert (4.8.2015) und in Offenes Kartnig-Urteil teilweise aufgehoben (11.9.2015).