Grazer Amokfahrer: Einweisung beantragt

Etwas mehr als ein Jahr nach der Amokfahrt in der Grazer Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag beantragt, dass der Beschuldigte in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden soll.

Der 26-Jährige war am 20. Juni 2015 mit seinem Geländewagen durch die Grazer Innenstadt gerast und hat dabei drei Menschen getötet sowie 36 weitere Fußgänger erfasst und zum Teil schwer verletzt; mehr als 50 andere Menschen waren gefährdet und konnten sich teilweise nur durch Sprünge zur Seite retten.

„Zurechnungsfähigkeit auszuschließen“

Der Amokfahrer soll zum Tatzeitpunkt unter einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie bzw. wahnhaften Störung gelitten haben - so begründet die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es handle sich um eine geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades, die Zurechnungsfähigkeit des Mannes sei somit auszuschließen.

Die Staatsanwaltschaft prüfte für ihre Entscheidung sämtliche Ermittlungsergebnisse und bezog auch die drei psychiatrischen Gutachten mit ein. Zwei der Gutachter kamen zu dem Schluss, dass der Amokfahrer zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, alle drei Gutachter waren sich einig, dass bei dem Beschuldigten Wiederholungsgefahr besteht - mehr dazu in Grazer Amokfahrer laut Gutachten schizophren (1.6.2016).

Prozess findet jedenfalls statt

Jemand, der zum Tatzeitpunkt als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird, könne für seine Taten zwar nicht bestraft, aber eben in eine Anstalt eingewiesen werden. Laut Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz findet aber in jedem Fall ein Prozess vor einem Geschworenengericht statt - letztlich liege es an den Geschworenen, ein Urteil zu fällen und auf Basis der Ergebnisse der Hauptverhandlung alleine darüber zu entscheiden, ob der Täter zum Zeitpunkt der Amokfahrt tatsächlich zurechnungsfähig war oder nicht.

Im Falle der Zurechnungsfähigkeit wäre der 26-Jährige auch zu bestrafen, bei Unzurechnungsfähigkeit gibt es keine Strafe. Unabhängig davon sei auszugehen, dass der Amokfahrer jedenfalls in eine Anstalt eingewiesen wird, so Kroschl. Da der Antrag der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig ist, gibt es noch keinen Prozesstermin.