Forderungen nach Babyverwechslung

Mehr als 25 Jahre ist es her, dass am LKH Graz zwei Babys verwechselt worden sind. Öffentlich wurde der Fall Anfang 2016. Mittlerweile liegt der KAGes eine Schadenersatzforderung der beiden bekannten Opfer vor.

Durch eine Blutspende hatten eine Frau und ihre vermeintliche Mutter Anfang des Jahres erfahren, dass sie nicht miteinander verwandt sind – mehr dazu in Babys vertauscht: Nach 25 Jahren entdeckt (13.1.2016). Das LKH Graz hatte daraufhin angeboten, bei jenen rund 200 Frauen, die von der Verwechslung betroffen sein könnten, kostenlose DNA-Tests zu machen, um die Verwechslung aufzuklären – mehr dazu in Babys vertauscht: Erste DNA-Tests (15.1.2016). Rund 30 Frauen kamen dem Aufruf nach – ohne Erfolg.

Schadenersatzforderung an KAGes

Seit Wochen habe sich niemand mehr beim LKH gemeldet, dafür liege der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) seit rund zwei Monaten ein Schreiben des Grazer Anwalts Gunther Ledolter vor. Ledolter vertritt die heute 25-jährige Frau und ihre vermeintliche Mutter.

Über ihren Anwalt fordern die beiden Frauen Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld ein, vor allem aber wollen sie, dass die KAGes feststellt, dass die Babyverwechslung am LKH Graz passierte. Das sei bisher explizit nicht geschehen, so Ledolter. Über die Höhe der Schadensersatzforderung will er keine Auskunft geben - die in Medien kolportierten 255.000 Euro - je 85.000 Euro für Mutter, Vater und Tochter - seien jedoch in seinen Augen ein angemessener Betrag.

KAGes: „Keine zivilrechtliche Haftungsgrundlage“

Derzeit sieht es allerdings nicht so aus, als ob auf diese Forderungen eingegangen werde, denn in einer Beantwortung des Anwaltsschreibens durch die KAGes steht, dass eine außergerichtliche Einigung derzeit nicht möglich sei. Das bestätigte auch LKH-Sprecherin Simone Pfandl-Pichler.

„Die Tatsache alleine, dass die betreffende Person nicht die leibliche Tochter ist und es der Lebenserfahrung entspricht, dass eine unbemerkte Vertauschung/Verwechslung eines Kindes wahrscheinlicher ist, je zeitnaher dies zur Geburt geschieht, kann nicht ausreichen, ein haftungsbegründendes Verhalten von Mitarbeitern unseres Unternehmens als erwiesen anzunehmen“, so das Uniklinikum in einer Aussendung.

25-Jährige von Ziehmutter adoptiert

Strafrechtlich ist der Fall laut Staatsanwaltschaft verjährt. Ob es nun zu einer zivilgerichtlichen Klage kommt, will der Anwalt in den kommenden Tagen mit den beiden betroffenen Frauen besprechen. Die 25-jährige Frau wurde mittlerweile von ihrer Ziehmutter adoptiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass die junge Frau auch ihre leibliche Mutter einmal kennenlernt, scheint dagegen nicht allzu groß zu sein.