20 Monate bedingt wegen Wiederbetätigung

Am Donnerstag ist in Graz ein 53-jähriger Bayer wegen Wiederbetätigung vor Gericht gestanden: Er soll auf Facebook Hitler verherrlicht und den Holocaust verharmlost haben. Das Urteil: 20 Monate bedingt.

Die Verhandlung begann eher launig, als der Beschuldigte auf die Frage, ob er deutscher Staatsbürger sei, antwortete: „Ich bin Bayer.“ Er fügte erklärend hinzu: „Ich mag die Deutschen nicht.“ Der 53-Jährige, der krankheitshalber arbeitslos ist, gab sich gemütlich-gesprächsbereit, doch die Anklage sprach eine andere Sprache.

„Ein einziges Loblied auf Adolf Hitler“

Den Text, den der Angeklagte auf Facebook geteilt hatte, sei „ein einziges Loblied auf Adolf Hitler“, formulierte es der Staatsanwalt. Eindringlich schilderte der Ankläger, dass hier Hitler als „größter Sohn, den Deutschland je hervorgebracht hat“ bezeichnet wird und von „ein paar toten Juden“ die Rede sei. Der Text sei im Herbst 2015 platziert worden, als die ersten Flüchtlinge kamen. „Es gibt einen massiven Anstieg von nationalsozialistischen Bewegungen, weil durch die Flüchtlinge Unfrieden entstanden ist“, erläuterte der Staatsanwalt.

„Habe mit Scheiß-Nazitum nichts zu tun“

„Gesinnung allein ist noch keine Betätigung“, führte der Verteidiger ins Treffen. Er erklärte, dass sein Mandant einen Text gepostet habe, der gar nicht von ihm stamme, doch der Text führt zu weiteren Seiten, die massivstes Nazi-Gedankengut aufweisen.

„Das interessiert mich nicht, ich habe mit dem Scheiß-Nazitum nichts zu tun“, wehrte der Angeklagte ab. „Sie haben das gepostet“, hielt ihm der Richter vor. Die Sätze über Hitler seien „für mich im Text untergegangen“, meinte der Beschuldigte. Die Geschworenen nahmen ihm das nicht so ganz ab und befanden ihn für schuldig: Er wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.