Tausende Grazer mit falscher Wohnadresse

Weil die Türnummern an den Wohnungen fehlen, ist rund ein Drittel aller Grazer im Meldeamt falsch registriert. Erst seit Juli 2014 sind das Anbringen von Türnummern und der Eintrag ins Gebäuderegister gesetzlich festgelegt.

Die meisten Bürger gehen davon aus, dass die Adresse mit Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl komplett ist - diese Annahme ist jedoch falsch. Nur mit einer korrekten Türnummer können Personen der richtigen Wohnung zugeordnet werden. Diese Erfahrung musste unlängst eine Grazerin machen: Beim Antrag für einen neuen Pass stellte sich heraus, dass die Frau seit Jahren in der falschen Wohnung gemeldet war.

Türnummern nicht im Gebäuderegister

Bei rund 46.000 Personen in Graz ist die Türnummer zwar im Melderegister hinterlegt, kann aber nicht überprüft werden, da ein entsprechender Eintrag im Gebäuderegister fehlt. Weitere 65.000 Personen sind ganz ohne Nummer eingetragen; entweder, weil sie nicht bekanntgegeben wurde - oder einfach nicht bekannt ist.

Probleme bei Zuschussanträgen

Die fehlende Nummer wird vor allem dann problematisch, wenn bestimmte Anträge für Zuschüsse bei Land oder Magistrat gestellt werden: „Wenn es irgendwo um die Gewährung von Leistungen geht, wenn die Haushaltsgröße eine Rolle spielt oder Schwierigkeiten bei Behörden auftreten, dann bitten wir natürlich, dass die Bürger sich sofort bei uns melden, und wir versuchen wirklich, eine rasche Lösung zu finden“, so Ingrid Bardeau vom Magistrat Graz.

18.000 Häuser ohne Türnummern

Seit Juli 2014 regelt ein Gesetz das Anbringen von Türnummern und den Eintrag in das Gebäuderegister. Trotz dieser Bestimmungen verfügen 18.000 Häuser über keine Nummern; sie wurden vor diesem Zeitpunkt fertiggestellt. Die meisten Mieter dieser Gebäude können daher nicht genau einer Wohnung zugeordnet werden.

Um die fehlenden Türnummern registrieren zu können, muss die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz, die für die Führung des Gebäude- und Wohnungsregister verantwortlich ist, zuerst mit dem Gebäudeeigentümer oder Hausverwalter Kontakt aufnehmen. Danach kann die Meldebehörde die erforderliche Zuordnung der angemeldeten Personen zu den richtigen Wohnungen vornehmen. Laut dem Steiermärkischen Baugesetz besteht für die Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Juli 2014 bewilligt wurden, keine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Türnummern.

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