Hofburgwahl: Was sich beim Wählen ändert

In etwas weniger als einem Monat gibt es den dritten Anlauf zur Hofburgwahl. Nach den Verdachtsfällen in Vorarlberg und Niederösterreich sind dafür am Montag auch die Wahlkarten in der Steiermark überprüft worden.

In Graz sind dabei zuletzt keine fehlerhaften Wahlkarten aufgetaucht - mehr dazu in Verwirrung um fehlerhafte Wahlkarten (niederösterreich.ORF.at). Insgesamt wurden laut Wahlreferat der Stadt rund 6.000 Anträge auf Wahlkarten gegeben. Etwa 2.000 Stück davon gehen an Auslands-Grazer.

Strenger Leitfaden betrifft auch Wähler

Damit diesmal prinzipiell alles ordnungsgemäß abläuft, hat das Innenministerium einen strengen Leitfaden erstellt, der auch auf die Wähler Auswirkungen hat. Insgesamt 49 Seiten umfasst das Dokument - mehr dazu in Neuer Leitfaden des Innenministeriums (news.ORF.at) -, und es werde genau darauf geachtet, mögliche Fehlerquellen zu vermeiden, sagt der Landeswahlleiter-Stellvertreter, Manfred Kindermann.

Wahlurne

APA/MARKUS LEODOLTER

Der Leitfaden des Innenministeriums hat auch auf die Wähler Auswirkungen

Wahlleiter muss Kuvert einwerfen

So ist es künftig den Wählern nicht mehr erlaubt, ihren angekreuzten Stimmzettel selbst in die Wahlurne einzuwerfen, „das heißt, ich muss meinen ausgefüllten Stimmzettel im Wahllokal dem Wahlleiter übergeben, und dieser wirft es dann in die Wahlurne unter Beobachtung der anwesenden Personen, die sich im Wahllokal aufhalten“, so Kindermann. Es werden für alle Wahlurnen auch Pickerl mit der Aufschrift „Wahlkuvert durch Wahlleiter einzuwerfen!“ angefertigt, um die Wähler daran zu erinnern.

Wahlkarte muss begründet werden

Eine weitere Regelung: Wer eine Wahlkarte beantragt, muss begründen warum, „und hier reicht als Begründung etwa die Ortsabwesenheit aus. Ob ich dann tatsächlich in meiner Gemeinde bin oder nicht, wird schlussendlich natürlich nicht mehr geprüft und kann auch nicht überprüft werden“, so Kindermann, der damit rechnet, dass wieder viele Briefwahlkarten beantragt werden.

Das Innenministerium habe genau definiert, unter welchen Voraussetzungen diese Karten verwahrt werden müssen: „Hier ist zum Beispiel auch angeführt, dass es in verschließbaren Räumen sein soll, wo es nur einen oder wenige Schlüssel gibt und auch ein Protokoll zu führen ist, wer Zutritt hat und wer dann tatsächlich auch Zutritt zu diesen Räumen genommen hat“, so Kindermann.

Am 2. Oktober sind nur jene wahlberechtigt, die es bereits am 24. April bei der ersten Bundespräsidenten-Wahl waren - in der Steiermark sind das knapp 970.000 Personen. Wer nach dem 24. April seinen 16. Geburtstag gefeiert hat, darf jetzt nicht wählen gehen.

Gerüchte sind keine Zufälle

Unterdessen nimmt allmählich auch der Wahlkampf wieder Fahrt auf: Zweimal ging es ohne Untergriffe, in Runde drei werden allerdings die Schmutzkübel ausgepackt. Dass der von den Grünen unterstützte Kandidat Alexander Van der Bellen mit ärztlichen Attesten seinen Gesundheitszustand belegen musste, dürfte erst der Anfang gewesen sein; wohl nicht zufällig kamen just am selben Tag schon die nächsten Unterstellungen in Umlauf - mehr dazu in Runde drei mit Schmutzkübeltaktik (news.ORF.at).

Links: