Amokfahrer: Unterbringung weiterhin unklar

Vor etwas mehr als einem Monat ist der Amokfahrer von Graz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Seither befindet sich der 27-Jährige in der Justizanstalt Graz-Jakomini. Derzeit ist noch unklar, wo er künftig untergebracht sein wird.

Alle Prozesstage im Überblick

Am 29. September wurde der Mann von einem Schöffengericht für zurechnungsfähig und schuldig befunden. Eine lebenslange Haft sowie die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurden verhängt - mehr dazu in Lebenslange Haft für Grazer Amokfahrer (29.9.2016). Das Urteil ist nicht rechtskräftig - die Verteidigerin will eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen.

Seit dem Prozessende befindet sich der Verurteilte in der Justizanstalt Graz-Jakomini, wo er mit einem zweiten Insassen untergebracht ist. Laut dem stellvertretenden Leiter der Anstalt, Kurt Schmiedbauer, verhält sich der 27-Jährige ruhig und angepasst. Einer Arbeit gehe er derzeit nicht nach.

Nichtigkeitsbeschwerde in nächsten Tagen

Der Amokfahrer werde regelmäßig ärztlich und psychologisch betreut und erhalte auch weiterhin Medikamente, so Schmiedbauer. Er bekomme auch Besuch, etwa von seiner Verteidigerin. Die Anwältin dürfte in den nächsten Tagen eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen - dass sie das tun werde, hatte sie bereits unmittelbar nach dem Urteil angekündigt - mehr dazu in Amokfahrer: Unterbringungsort noch unklar (30.9.2016).

Amokfahrerprozess in Graz

APA/Erwin Scheriau

Am 29. September wurde der Amokfahrer von Graz von einem Schöffengericht für zurechnungsfähig und schuldig befunden

Die Staatsanwaltschaft erhob keine Rechtsmittel, sie zeigte sich mit der Entscheidung der Geschworenen zufrieden. Für die Nichtigkeitsbeschwerde, bei der es um mögliche formelle Fehler geht, ist der Oberste Gerichtshof zuständig. Dort heißt es auf Anfrage beim Leiter der Medienstelle, dass, wenn eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht wird, es heuer wohl zu keiner Begutachtung mehr kommen dürfte.

Entscheidung erst nach rechtskräftigem Urteil

Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil auf dem Tisch liegt, kann über eine konkrete Unterbringung entschieden werden. Diese Entscheidung wird dann in der Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizministerium gefällt.