Mehr Anzeigen wegen Wiederbetätigung im Netz

Laut Justizministerium haben in den vergangenen Jahren Verstöße gegen das Verbotsgesetz zugenommen. Auch am Straflandesgericht Graz gab es heuer „extrem“ viele Verfahren wegen Wiederbetätigung - vor allem im Internet.

13 Verfahren wegen Verstöße gegen das Verbotsgesetz gab es heuer in Graz bereits, so die Sprecherin des Straflandesgerichtes, Barbara Schwarz - das sei definitiv mehr als in den letzten Jahren.

13 Verfahren allein in Graz

So wurde etwa ein 53-Jähriger zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er auf Facebook Hitler verherrlicht und den Holocaust verharmlost haben soll - mehr dazu in 20 Monate bedingt wegen Wiederbetätigung (21.7.2016). Auch ein 26 Jahre alter Südsteirer wurde wegen einschlägiger Postings zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt - mehr dazu in Ein Jahr Haft nach Hitler-Postings (11.10.2016)

Nicht mehr versteckt

Experten für Internetsicherheit verzeichnen vermehrt Anfragen wegen Postings mit nationalsozialistischem Hintergrund, entsprechenden Bildern oder Hasspostings, bestätigt auch Matthias Jax von „Safer Internet“: „Ein Grund ist sicher, dass es einfach mehr in den medialen Vordergrund geraten ist, das heißt, was früher vielleicht in versteckten oder verborgenen Foren passiert ist, passiert jetzt auf öffentlichen Plattformen. Dadurch, dass sich jeder persönlich mehr damit beschäftigt, ist es auch sichtbarer geworden.“

Wer im Internet Einträge entdeckt, die für bedenklich gehalten werden könnten, sollte sofort reagieren: „Wichtig ist einfach, solche Beiträge regelmäßig melden, die Mechaniken und Tools der Seiten nutzen, dass man das zum Beispiel bei Facebook oder Youtube meldet, die Hassrede aufzeigen und im schlimmsten Fall auch Anzeige erstattet und nicht davor zurückschreckt, zur Polizei zu gehen.“

Deutlich mehr Ermittlungsverfahren

Verstöße gegen das Verbotsgesetz passieren aber nicht nur im Internet: Sieht man sich die bundesweiten Zahlen des Justizministeriums an, so zeigt sich, dass vor allem in den vergangenen zwei Jahren die Zahlen der Verfahren, Anklagen und Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz deutlich anstiegen: Gab es 2014 701 Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft, waren es im Vorjahr 996, heuer sind es bisher 866. In 150 Fällen kam es heuer bereits zu einer Anklage - 2014 waren es insgesamt 119 Anklagen.

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