Geflügelpestrisiko: Stallpflicht für Hühner

Wie ganz Österreich gilt auch die Steiermark seit Dienstag als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Um die Tiere vor der Vogelgrippe zu schützen, trat nun die Stallpflicht für jegliches gehaltenes Geflügel in Kraft.

Die Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus erfolgt vor allem von Tier zu Tier, aber auch über deren Kot. Deshalb sind Geflügelhalter seit Dienstag verpflichtet, mögliche Kontakte zu Wildvögeln zu unterbinden - entweder, indem sie ihre Tiere ganz im Stall lassen oder in einem eingezäunten, überdachten Freigehege. Auch für die Tränkung der Tiere gelten strenge Richtlinien: Da Wasser aus Bächen, Seen oder Tonnen ebenfalls mit dem Kot von Wildvögeln verunreinigt sein könnte, darf es nicht mehr verwendet werden.

Probleme für Hobbyhalter

Für große Geflügelbetriebe würde die Stallpflicht laut Anton Koller von der Landwirtschaftskammer kein Problem darstellen, da sie ausreichend Stallungen hätten, um die Tiere unterzubringen. Probleme hätten jedoch vor allem Hobbyhalter, die ein paar Enten oder Hühner haben, aber keine Stallungen.

Huhn Hühner Stallpflicht

ORF/Angela Ellersdorfer-Truntschnig

Auch Geflügel in Freilandhaltung muss ab dem 10. Jänner in den Stall

Diesen empfiehlt der Experte, entweder einen Platz in einem Stall zu suchen - oder wenn nötig ein kleines Freigehege zu bauen. Das sei mit Planen, Hagelnetzen oder einem engen Gitterzaun möglich. Probleme sieht Koller auch bei Geflügelhaltern, deren Tiere sich nicht einfangen lassen, weil sie zum Beispiel auf Bäumen schlafen.

Strafen bis zu 4.000 Euro

Bei der Landwirtschaftskammer und am Veterinäramt geht man dennoch davon aus, dass die Stallpflicht umgesetzt wird - das hat man diesmal auch bei „Toni’s Freilandeiern“ in der Obersteiermark vor: Bei der letzten Stallpflicht wegen Vogelgrippe im Jahr 2006 wehrte man sich dort ja noch dagegen - diesmal spricht man von einer sinnvollen Maßnahme.

Damit die Stallpflicht eingehalten wird, wird es stichprobenartige Kontrollen geben; wer ihr trotzdem nicht nachkommt, muss mit Strafen von über 4.000 Euro rechnen.

„Freilandhaltung“: Problematische Bezeichnung

Wenn nun aber alle Hühner im Stall sind - gibt es dann auch weiterhin Eier von freilaufenden Hühnern? In der Theorie und auf der Verpackung ja, in der Realität nicht, da die Tiere ja im Gehege bleiben müssen: Laut EU dürfen die Bauern in diesem Fall die Hühner noch zwölf Wochen lang auf den Eierpackungen Freilaufhühner nennen. Sollte die Stallpflicht länger dauern, müssen die Behörden über eine neue Regelung nachdenken.

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