Kinder misshandelt? Arzt darf nicht ordinieren

Jener oststeirische Arzt, dem vonseiten der Staatsanwaltschaft schwere strafrechtliche Vergehen gegenüber seinen minderjährigen Kindern vorgeworfen werden, darf vorerst nicht mehr ordinieren.

Dem Arzt wurde „mit sofortiger Wirkung“ die Berufsausübung vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens untersagt, gab Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP) am Dienstag bekannt.

„Kein Ermessensspielraum“

Die Maßnahme habe das Land laut Ärztegesetz „bei Gefahr in Verzug zum Schutz der Allgemeinheit bis zur Klärung des Tatverdachts“ anzuordnen; bei der Vollziehung der entsprechenden Bestimmungen bestehe kein Ermessensspielraum, Rechtsmittel seien gegen den Bescheid nicht zulässig.

Prozess derzeit unterbrochen

Der oststeirische Arzt soll seine eigenen Kinder jahrelang gequält haben; er muss sich deswegen seit Mitte Jänner vor dem Straflandesgericht in Graz verantworten - mehr dazu in Die eigenen Kinder gequält? Arzt vor Gericht (13.1.2017) und in Arzt vor Gericht: Gab es Interventionen? (17.1.2017).

Der Prozess ist derzeit unterbrochen, weil das Gericht ein psychiatrisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten in Auftrag gegeben hat. Bei einer Verurteilung drohen dem Arzt bis zu fünf Jahre Haft; auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher könnte in Frage kommen.

Patienten werden von Vertretung betreut

Die Praxis des betroffenen Arztes bleibt trotz des Berufsverbots geöffnet - ein Vertretungsarzt wird laut Ärztekammer die Patienten übernehmen; Patienten können sich aber auch an andere niedergelassene Ärzte in der Region wenden. Die Ärztesuche ist über die Website der Ärztekammer Steiermark möglich.

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