Rektor Vitouch fordert Buchmanns Rücktritt

Nach der Aberkennung seines Doktortitels soll ÖVP-Landesrat Christian Buchmann von seinem Amt zurücktreten. Das forderte der Präsident der Universitätenkonferenz, Rektor Oliver Vitouch, in einer Stellungnahme am Sonntag.

In einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“, erklärte Vitouch, dass ein Rücktritt „geboten“ und ein selbstverständlicher Schritt sei. Buchmanns Aussage, er habe „nie getrickst“ - mehr dazu in Landesrat Buchmann muss Doktortitel abgeben (5.4.2017) - entspreche inhaltlich nicht den Tatsachen, so der Rektor der Universität Klagenfurt.

„Gehört fast zum guten Ton, bisschen zu sündigen“

Dass es derzeit nur um „handwerkliche kleine Fehler, sozusagen ein Mangel an Finesse im Detail“ gehe, sieht Vitouch weiter als Problem - ebenso, dass der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) seinen Parteifreund damit verteidige, es sei nun einmal menschlich, Fehler zu machen - mehr dazu in ÖVP stärkt Buchmann auch ohne Titel den Rücken (5.4.2017) und Buchmann-Affäre: Uni Graz mit Plagiat-Software (6.4.2017).

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Buchmanns erste Stellungnahme zum Titelentzug

Das gehe für Vitouch sehr „ins Biblisch-Katholische“. Im Katholizismus sündige man, bereue, beichte, büße allenfalls ein wenig und bekomme die Absolution. „Es gehört fast zum guten Ton, ein bisschen zu sündigen.“ Aus seiner persönlichen Sicht sei Buchmann als Landesrat untragbar, auch wenn die Sache 17 Jahre in der Vergangenheit liege, betonte Vitouch.

Buchmann soll von Fehlern gewusst haben

Die „Kleine Zeitung“ zitiert in ihrer Sonntag-Ausgabe auch aus dem Entziehungsbescheid, wonach alle drei Gutachter feststellten, „dass der Autor der Dissertation gewusst haben muss, dass entsprechende Quellenhinweise erforderlich sind, da korrekte und vollständige Zitate neben übernommenen, teilweise nur in einem Wort abgeänderten Texten in der Dissertation nebeneinander zu finden sind“.

Christian Buchmann

ORF

Buchmann bei der Stellungnahme zur Abgabe seines Doktortitels

Sie gehen auch davon aus, dass nicht von Schlampigkeit, sondern „von einer Verschleierung der eigenen Sachkunde gesprochen werden muss“, aufgrund der „Fülle formaler Fehler in der Zitation“, die keine andere Entscheidung erlaube als die Aberkennung der Promotion.

Versehen für Gutachter ausgeschlossen

Einer der Gutachter erklärt: „Je zahlreicher sich in einem Text Zitationspraktiken nachweisen lassen, die unscharf und vage, also missverständlich sind, oder je mehr eigentlich gebotene Zitate vollständig fehlen, desto näher liegt der Schluss, dass die Plagiatsvorwürfen ausgesetzte Person grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar wissentlich gehandelt hat.“

Ein „zufälliges“ Versehen schließen die Gutachter aus, das wissenschaftliche Fehlverhalten präge die gesamte Arbeit. Von einer Bagatelle könne keine Rede sein, weil es darum gehe, ob die Dissertation „positiv oder zumindest weniger günstig beurteilt worden wäre“. Alle drei Gutachter schlossen aus, dass sie die Arbeit bei Wissen um die Sachlage positiv benotet hätten. Auch der seinerzeitige Erstgutachter habe dies im persönlichen Gespräch ausgeschlossen.

Keine Stellungnahme Buchmanns

Zu den Aussagen und der Rücktrittsforderung Vitouchs an Buchmann gab es aus dem Büro des Landesrats bis zuletzt keine weitere Stellungnahme.