Babys verwechselt: LKH Graz muss zahlen

Im Prozess um vertauschte Babys im Grazer LKH hat jetzt das Landesgericht für Zivilrechtssachen entschieden: Die KAGes muss den betroffenen Personen jeweils 30.000 Euro zahlen. Gegen das Urteil wird Berufung erhoben.

Die Kinder wurden vor 26 Jahren vertauscht. Damals kam es laut dem Gerichtsurteil zu der Verwechslung zweier Neugeborenen – mehr dazu in Babys vertauscht: Nach 25 Jahren entdeckt (13.1.2016). Die betroffene Familie Grünwalder erfuhr erst vor etwas mehr als einem Jahr davon, als sich bei einer Blutuntersuchung der Tochter herausstellte, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann.

Verwechslung in ersten Stunden vermutet

Trotz zahlreicher DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte – mehr dazu in 30 Frauen machten Test (12.1.2017). Die Familie hatte immer wieder betont, dass die Verwechslung nur in den ersten Stunden nach der Geburt passiert sein kann. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an: „Das Erstgericht führt aus, dass eine Vertauschung des Kindes nach erstmaligem Kontakt auszuschließen ist. Das Gericht stellt eine grobe Fahrlässigkeit der KAGes fest, ein Organisationsverschulden. Es wurden Vorgaben, die zum damaligen Zeitpunkt bestanden, nicht eingehalten“, sagte Anwalt Gunther Ledolter.

Schmerzensgeld und Haftung

„Es wurde unserem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben. Es ist nicht nur ein Schmerzensgeldbetrag zugesprochen worden, sondern auch die Haftung der KAGes festgestellt worden für Schäden, die in der Zukunft noch entstehen können“, so Ledolter weiter. Seine Mandanten seien froh, dass jetzt gerichtlich festgestellt wurde, dass die Kindervertauschung nicht im Einflussbereich der Eltern passierte. Seitens des Krankenhauses hieß es bisher, dass in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht – das Mädchen wog keine zwei Kilogramm – auf die Welt gekommen sei.

KAGes wird gegen Urteil berufen

Den drei Familienmitgliedern wurden jeweils 30.000 Euro zugesprochen, außerdem muss die KAGes die Kosten für die Adoption von Doris Grünwald zahlen. Die KAGes hat nun vier Wochen Zeit, einen Einspruch gegen das Urteil vorzubringen. In einer ersten Stellungnahme am Montag hieß es, man sei enttäuscht und werde gegen das Urteil berufen.

Als Grund führte die KAGes an, dass man der Argumentation des Erstgerichts nicht folgen könne – weder beim Grund noch bei der Höhe. Es sei bei der Verhandlung kein Beweis erbracht worden, dass die Verwechslung am LKH-Universitätsklinikum Graz stattgefunden habe.