Lokalgäste mit Axt bedroht: Bedingte Haft

Weil er mehrere Gäste in einem Lokal mit einer Axt bedroht hatte, musste sich am Donnerstag ein Mann in Graz vor Gericht verantworten. Er wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Zu dem Vorfall kam es laut Anklage im November des Vorjahres in einem Lokal in Graz: „Ich bin in dem Lokal gesessen, da ist der Angeklagte gekommen und hat mich auf ein Getränk eingeladen“, schilderte das Opfer vor Gericht. Er habe das Getränk abgelehnt, weil er mit dem Angeklagten zuvor schon am Telefon in Streit geraten war - da habe ihn der Beschuldigte am Hals gepackt und damit gedroht, ihn zu töten, so der Mann weiter; passiert sei aber nichts.

„Oje, was will der mit der Axt?“

Der Randalierer, der mittlerweile ziemlich betrunken war, fuhr mit dem Taxi nach Hause und kehrte mit einer Axt zurück. „Was denken Sie sich, wenn keine Holzarbeiten anstehen, und es kommt einer mit der Axt ins Lokal?“, wollte der Richter von einem weiteren Zeugen wissen. „Ich hab gedacht, oje, was will der mit der Axt?“, schilderte der Mann. Weil er mit dem Angeklagten befreundet ist, zerrte er ihn aus dem Lokal, dabei gingen Gläser und ein Aschenbecher zu Bruch - mehr dazu in Randalierer ging mit Axt auf Grazer Lokalgäste los (28.11.2016).

Den Schaden von 36 Euro bezahlte der Angeklagte der Wirtin und rundete auf 50 Euro auf. Das Tatmotiv ließ sich beim Prozess nicht genau klären, es stellte sich aber heraus, dass der Angeklagte mit der Ex-Freundin des Opfers liiert war - beide beteuerten jedoch, das habe keine Rolle gespielt.

Fünf Monate bedingt

Der Richter verurteilte den bisher unbescholtenen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Dieser erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.