AK warnt vor Fallen bei Partnervermittlungen

Partneragenturen boomen - aber nicht selten werden ihre Kunden bei den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer vorstellig: Erst jüngst wertete der Oberste Gerichtshof (OGH) 14 von 16 beanstandeten Vertragsklauseln als rechtswidrig.

Ein in Baden angesiedeltes Unternehmen mit mehreren Filialen in der Steiermark legte neuen Kunden zwei Blätter vor. Eines war der „Auftrag zur Partnervermittlung“: ein Vertragsformblatt auf lindgrünem Papier, das in einem durchlaufenden, nicht weiter strukturierten und absatzlosen Text, in zwei Millimeter hoher Zierschrift eine Reihe von nicht näher aufgegliederten Bestimmungen enthalte. Das Zweite waren die „Verhaltensregeln“ - sie seien ebenfalls in kleiner Schrift verfasst, aber gegliedert. Nun stellte der OGH klar: Die bekrittelten Klauseln und auch sinngleiche Klauseln dürfen nicht verwendet werden.

Wann darf ich vom Vertrag zurücktreten?

Bei den Beschwerden geht es meist um getätigte Vertragsabschlüsse: Hier besteht zwar ein Rücktrittsrecht, so Karl Raith von der Konsumentenschutzabteilung der AK Steiermark, aber „sobald der Vermittler mit seiner Tätigkeit schon begonnen hat, wird immer wieder mal behauptet, es sei ein Gutteil der Leistung schon erbracht worden, und da werden gut und gern schon einmal 50 Prozent des Gesamtpreises einbehalten“. Die AK lässt das derzeit gerade gerichtlich prüfen.

Streitpunkt: Automatische Vertragsverlängerung

Ein zweiter Streitpunkt bei Onlinepartneragenturen ist oftmals die automatische Vertragsverlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Hier hat die Agentur Handlungsbedarf, sonst ist die Verlängerung anfechtbar: „Hier ist es vom Konsumentenschutzgesetz her zwingend notwendig, dass ich rechtzeitig vor Beginn dieser Kündigungsfrist noch einmal gewarnt werde, dass ich jetzt kündigen muss“, so Raith.

Lieber eine Nacht drüber schlafen

Überlegt handeln beim Vertragsabschluss sollte man auch bei klassischen Partneragenturen: Den Vertrag mit nach Hause nehmen, lesen und einmal drüber schlafen, rät der Experte, denn „das ist auch deshalb so wichtig, weil die Verträge üblicherweise unmittelbar in den Geschäftsräumlichkeiten, in den Büros der Institute abgeschlossen werden, und wenn ich dort unterschreibe, habe ich definitiv keine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten“.

Übrigens: Oftmals gibt es bei Partneragenturen für Frauen und Männer völlig unterschiedliche Preise, was im Sinne der Gleichbehandlung rechtlich nicht zulässig ist.

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