Brandstiftung in Asylheim: Prozess vertagt

Wegen Mordversuchs und Brandstiftung in einem Asylheim hat sich ein 23-jähriger Somalier am Donnerstag und Freitag vor Gericht verantwortet. Weil nicht alle Zeugen erschienen waren, wurde der Prozess nun vertagt.

Die Verhandlung soll am 22. September mit der Erörterung von Gutachten sowie weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt werden. Am Donnerstag waren nicht alle geladenen Zeugen erschienen und auch am Freitag konnten sie nicht befragt werden.

Lange Liste von Delikten

Gleich zu Beginn des Prozesses am Donnerstag las der Staatsanwalt eine lange Liste von Delikten vor, die dem 23-jährigen Somalier vorgeworfen werden: Immer wieder kam er mit dem Gesetz in Konflikt. Im Zuge des Prozesses wird ihm vorgeworfen, im Jänner nach einem Streit um Zigaretten zwei Mitbewohner in einem Asylheim in Schäffern eingesperrt und eine Winterjacke vor der Tür in Brand gesteckt zu haben. Die beiden Eingeschlossenen konnten sich nicht selbst befreien, andere Asylwerber löschten den Brand.

Antrag auf Einweisung in Anstalt

Hier warf der Staatsanwalt dem Somalier zweifachen versuchten Mord vor. Laut Anklage hatte der Verdächtige einige Tage zuvor insgesamt drei Fahrzeuge in Graz in Brand gesteckt, an zwei verschiedenen Orten nahe des Grazer Volksgartens.

Ein Gutachten diagnostizierte eine Borderline-Störung. Der Staatsanwalt sehe weiterhin die Gefahr von schweren Straftaten mit ebenso schweren Folgen und stellte daher einen Antrag auf die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

„Kleinstkriminalität“ und keine Lust aufs Lernen

Der 23 Jahre alte Angeklagte beteuerte indes seine Unschuld, bzw. könne er sich nicht an die Taten erinnern: Er trinke regelmäßig Alkohol, Bier - oder Vodka mit Johannisbeersaft. Sein Verteidiger räumte ein, der Angeklagte hätte keinerlei Bildung in Somalia genossen - vielleicht sei sein Verhalten und diese, wie er sagt, „Kleinstkriminalität“ auf die fehlende Schulbildung zurückzuführen.

Der Verteidiger plädierte auf Unschuldig, da es keine Zeugen gebe - für keine der Taten. Auf die Frage der Richterin, warum er keinen Deutschkurs gemacht habe, meint der Beschuldigte sinngemäß: Aufgrund des vielen Alkohols hätte er keine Lust gehabt.

Erste Zeugenbefragungen

Am Nachmittag wurden die ersten Zeugen gehört. Einer von ihnen war damals in der Asylunterkunft in Schäffern eingeschlossen worden. Der Beschuldigte sei gegen 1.00 Uhr ins Zimmer gekommen und habe seinen Kollegen um Zigaretten gefragt. Nachdem dieser verneint hatte, sei der 23-Jährige mit dem Schlüssel wieder hinausausgegangen, und habe damit die Tür versperrt.

Wenig später drang Rauch unter der Tür ins Zimmer. Außerdem habe der Zeuge Flammen gesehen. Vor einem Sprung aus dem Fenster hätten die beiden Eingeschlossenen Angst gehabt, weil es zu hoch war.

„Ich hatte Angst um mein Leben“

Erst der Sohn des Unterkunftgebers habe die Tür schließlich gewaltsam öffnen können: „Ich hatte Angst um mein Leben“, meinte der Zeuge und fügte hinzu, dass der Beschuldigte betrunken war. Die Angaben des 23-Jährigen, wonach er das Zimmer nicht abgesperrt habe, seien eine Lüge.

Belastende Angaben machte auch ein zweiter Zeuge, der ebenfalls in der Unterkunft gewohnt hatte. Er hatte damals für einen anderen Bewohner vor der Polizei übersetzt. Dieser andere will den Beschuldigten bei der Brandstiftung beobachtet haben. Er war jedoch trotz Ladung nicht am Donnerstag vor Gericht erschienen, ebenso wenig wie das zweite eingeschlossene Opfer.