Rechtliche Grundlagen für Bau der S7 liegen vor

Laut ASFINAG hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden gegen den Wasserrechtsbescheid der Fürstenfelder Schnellstraße (S7) abgewiesen. Damit liegen nach Jahren alle rechtlichen Grundlagen für den Bau vor.

Es ist ein Knalleffekt um den Bau der S7: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof den Wasserrechtsbescheid im April gekippt hatte, waren Experten davon ausgegangen, dass sich das Projekt um ein weiteres Jahr verzögern würde - mehr dazu in S7: Wasserrechtsbescheid gekippt (21.4.2017). Vor wenigen Tagen erst planten Befürworter deshalb auch eine Protestaktion - mehr dazu in S7-Befürworter rufen zu Straßenblockade auf (23.8.2017).

Ausschreibung der Bauleistungen startet heuer

Nun - nach vier Monaten der Prüfung - bekam die ASFINAG am Freitagabend grünes Licht für das Projekt: Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen den Wasserrechtsbescheid zum Abschnitt West der Fürstenfelder Schnellstraße (S7) zurück: „Diese positive und rasch erfolgte Entscheidung ist für die Bevölkerung und für uns als Projektweber natürlich eine überaus erfreuliche Nachricht“, so ASFINAG-Geschäftsführer Alexander Walcher in einer Aussendung am Samstag.

Die S7-Streckenführung

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Die S7 soll von der A2 bei Riegersdorf bis an die ungarische Grenze führen. Die Strecke ist 28 Kilometer lang, mit einem Tunnel und zwei Unterflurtrassen. Der Kostenpunkt liegt bei 630 Millionen Euro.

Bereits im Juni waren auch die Beschwerden gegen die UVP-Genehmigung von Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Damit könne die ASFINAG noch dieses Jahr die Hauptbauleistungen ausschreiben.

Wichtige Entscheidung für ASFINAG gefallen

Der Baustart hätte im April 2017 erfolgen sollen, doch kurz davor hatte der Verwaltungsgerichtshof die Wasserrechtsbescheide nach über drei Jahren Verfahrensdauer für den Abschnitt West aufgehoben und an das BVwG zurückverwiesen. Mit der nun vorliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegen nunmehr alle rechtlichen Grundlagen für den Bau vor.

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