Rechtliche Grundlagen für Bau der S7 liegen vor
Es ist ein Knalleffekt um den Bau der S7: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof den Wasserrechtsbescheid im April gekippt hatte, waren Experten davon ausgegangen, dass sich das Projekt um ein weiteres Jahr verzögern würde - mehr dazu in S7: Wasserrechtsbescheid gekippt (21.4.2017). Vor wenigen Tagen erst planten Befürworter deshalb auch eine Protestaktion - mehr dazu in S7-Befürworter rufen zu Straßenblockade auf (23.8.2017).
Ausschreibung der Bauleistungen startet heuer
Nun - nach vier Monaten der Prüfung - bekam die ASFINAG am Freitagabend grünes Licht für das Projekt: Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen den Wasserrechtsbescheid zum Abschnitt West der Fürstenfelder Schnellstraße (S7) zurück: „Diese positive und rasch erfolgte Entscheidung ist für die Bevölkerung und für uns als Projektweber natürlich eine überaus erfreuliche Nachricht“, so ASFINAG-Geschäftsführer Alexander Walcher in einer Aussendung am Samstag.
ORF
Bereits im Juni waren auch die Beschwerden gegen die UVP-Genehmigung von Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Damit könne die ASFINAG noch dieses Jahr die Hauptbauleistungen ausschreiben.
Wichtige Entscheidung für ASFINAG gefallen
Der Baustart hätte im April 2017 erfolgen sollen, doch kurz davor hatte der Verwaltungsgerichtshof die Wasserrechtsbescheide nach über drei Jahren Verfahrensdauer für den Abschnitt West aufgehoben und an das BVwG zurückverwiesen. Mit der nun vorliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegen nunmehr alle rechtlichen Grundlagen für den Bau vor.