Asylheim-Brandstiftung: Freispruch aufgehoben

Wegen Mordversuchs und Brandstiftung in einem Asylheim musste sich am Freitag ein Somalier vor Gericht verantworten. Von den Geschworenen wurde der 23-Jährige freigesprochen - die Richter allerdings hoben das Urteil auf.

Der Staatsanwalt warf dem Somalier zweifachen versuchten Mord vor: Der 23-Jährige soll demnach im Jänner nach einem Streit um Zigaretten zwei Mitbewohner in einem Asylheim in Schäffern eingesperrt und eine Winterjacke vor der Tür in Brand gesteckt haben; die beiden Eingeschlossenen konnten sich nicht selbst befreien, andere Asylwerber löschten den Brand.

Laut Anklage hatte der Somalier einige Tage zuvor auch drei Fahrzeuge in Graz in Brand gesteckt, an zwei verschiedenen Orten nahe des Grazer Volksgartens.

„Kleinstkriminalität“ und keine Lust aufs Lernen

Der 23 Jahre alte Angeklagte beteuerte bislang seine Unschuld bzw. könne er sich nicht an die Taten erinnern: Er trinke regelmäßig Alkohol, Bier - oder Wodka mit Johannisbeersaft. Sein Verteidiger räumte zudem ein, dass der Angeklagte in Somalia keinerlei Bildung genossen hätte - vielleicht sei sein Verhalten und diese, wie der Verteidiger ausführte, „Kleinstkriminalität“ auf die fehlende Schulbildung zurückzuführen.

Der Verteidiger plädierte auf nicht schuldig, da es keine Zeugen gebe - für keine der Taten. Allerdings machten zum Prozessauftakt im August mehrere Zeugen durchaus belastende Angaben - mehr dazu in Brandstiftung in Asylheim: Prozess vertagt (24.8.2017). Weil damals aber nicht alle Zeugen erschienen waren, wurde der Prozess vertagt. Ein Opfer und ein Zeuge aus dem Asylheim konnten von den Behörden aber weiterhin nicht ausgeforscht werden - ihr Aufenthaltsort ist unbekannt: Aus diesem Grund wurden am Freitag ihre Aussagen, die sie nach der Tat bei der Polizei gemacht haben, verlesen.

„Wie ein Dampfkochtopf“

Ein Gutachten diagnostizierte eine Borderline-Störung. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung sei der Angeklagte nicht in der Lage, Problemsituationen zu meistern und reagiere schon bei einem kleinen Streit impulsiv - das ist wie ein Dampfkochtopf, in dem der Druck steigt und das Ventil nicht aufgeht, so der Sachverständige am Freitag zu den Geschworenen.

Der Gutachter hält den Angeklagten für vermindert zurechnungsfähig. Da damit zu rechnen sei, dass er neuerlich schwere Straftaten begehen könnte, wurde von der Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Geschworene sprachen Angeklagten frei

Trotz der belastenden Zeugenaussagen entschieden sich die Geschworenen einstimmig gegen den Vorwurf des Mordversuchs, und sogar bei der Körperverletzung kam es nach der Abstimmung zu einem Gleichstand - daher wurde er wegen dieses Delikts freigesprochen.

Fall geht ans Oberlandesgericht

Auch eine Brandstiftung bei den Autos konnten die Laienrichter nicht erkennen, weshalb der Somalier lediglich wegen Sachbeschädigung zu vier Monaten Haft verurteilt wurde; hinzu sollten acht Monate Haft kommen, die er noch von einer vorangegangenen Strafe offen hatte. Doch die Berufsrichter fanden, dass die Geschworenen falsch geurteilt haben, und setzten das Urteil aus. Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht und dürfte neu verhandelt werden.