Wirtschaftskammer: Seiersberg-Klage abgewiesen

Im Rechtsstreit zwischen der Shoppingcity Seiersberg (SCS) und der Wirtschaftskammer Steiermark gibt es ein erstes Urteil: Demnach wurde die Klage der SCS auf Widerruf und Unterlassung vollinhaltlich abgewiesen.

Vertreter der Wirtschaftskammer mussten sich vor dem Grazer Zivilgericht verantworten - verklagt von der Shoppingcity Seiersberg auf Unterlassung und Widerruf.

Umstrittene Verbindungswege

Die SCS ist heute das zweitgrößte Einkaufszentrum Österreichs, beschäftigt 2.100 Menschen und wird im Jahr von elf Millionen Kunden besucht. Seit 2002 ist das Center kontinuierlich gewachsen und umfasst nunmehr fünf getrennte Baukörper, was den Betreibern Kritik seitens der Mitbewerber einbrachte.

Die Volksanwaltschaft schaltete sich ein, der Verfassungsgerichtshof hob die Verordnung des Seiersberger Gemeinderates für die umstrittenen Verbindungswege in der SCS im Vorjahr als rechtswidrig auf. Volle Rechtssicherheit für den Standort soll eine Einzelstandortverordnung bringen - mehr dazu in SCS Seiersberg: Sonderverordnung beeinsprucht (29.12.2016).

Vorwurf: „Wirtschaftskammer parteiisch“

Die Wirtschaftskammer sprach sich gegen diese geplante Einzelstandverordnung aus – auf Basis eines Rechtsgutachtens. Die Shoppingcity warf daraufhin der Wirtschaftskammer vor, parteiisch zu sein und nicht die Interessen aller Kammermitglieder zu vertreten; weiters sei der Shoppingcity das Gutachten vorenthalten und stattdessen einer Zeitung zugespielt worden - mehr dazu in Shoppingcity Seiersberg klagt WK Steiermark (4.3.2017).

Shopppingcity Seiersberg

ORF

„Korrekte Vorgehensweise bestätigt“

Die Wirtschaftskammer Steiermark wurde auf Widerruf und Unterlassung geklagt, so der steirische WK-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg - und diese Klage wies nun das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz in erster Instanz ab: „Es freut mich, dass die Justiz unsere korrekte Vorgehensweise hier angesichts der vielen polemischen Reaktionen so rasch und deutlich bestätigt hat. Als Wirtschaftskammer sind wir selbstverständlich unparteiisch und allen Mitgliedern gleich verpflichtet, uns ging es in dieser Frage stets um Rechtssicherheit, nicht zuletzt der Seiersberger Unternehmer sowie deren Mitarbeiter", so Dernoscheg in einer Aussendung am Mittwoch.

Auch Aufsichtsbeschwerde abgewiesen

Klare Worte gibt es dazu auch vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wo die Aufsichtsbeschwerde der Shopping City Seiersberg-Betreiber gegen die Wirtschaftskammer Steiermark ebenfalls abgewiesen wurde.

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