Arzt-Urteil: Justiz wehrt sich

Nach dem Freispruch des Arztes, der seine vier Kinder jahrelang gequält haben soll, gehen bei Opferschützern die Wogen hoch. Die Justiz wehrt sich jetzt gegen die Vorwürfe, der Prozess sei einseitig geführt worden.

Die Vorwürfe seien unsachlich und würden den gesamten Richterstand diffamieren, kritisiert der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek: „Aus den reinen Emotionen der Opfer kann ich das nachvollziehen, aber ich kann es nicht nachvollziehen, wenn Vertreter von Organisationen, die dem Prozess nicht beigewohnt haben, das zum Anlass nehmen für eine grundsätzliche Kritik an der Justiz.“

„Für uns alle unsachlich“

Auch die Anzeige gegen den prozessführenden Richter - mehr dazu in Arzt-Freispruch: Kinder wollen Richter anzeigen - werde in aller Schärfe zurückgewiesen, so die Sprecherin des Landesgerichts Graz, Barbara Schwarz: „Es ist deshalb für uns alle unsachlich, weil man hat die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen. Nicht jeder Urteilsspruch, auch ein Freispruch, ist, wenn er einem nicht gefällt, auf ein falsches Verhalten des Richters zurückzuführen - im Gegenteil.“

Folgen müssen Ursache in Täterhandlungen haben

Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten sind jedenfalls massiv: ständige Selbstmorddrohungen, Psychoterror, Demütigungen. Begründung des Richters für den Freispruch: Die Vorfälle waren nicht massiv genug, um strafbar zu sein - mehr dazu in Prozess wegen Misshandlung: Freispruch für Arzt. Kritiker fragten sich danach: Was muss man seinen Kindern antun, um verurteilt zu werden? „Das Gesetz sieht in diesen Paragrafen sehr strenge Voraussetzungen vor, was sein muss, das heißt, die Folgen müssen ihre Ursache in den Handlungen des Täters haben“, so Schwarz.

Richter ausreichend geschult

Das Urteil und die Begründung zeigen, dass die Justiz Gewalt an Frauen und Kindern nach wie vor verharmlost, so die Kritik der Frauenhäuser und fordern mehr Fortbildung. Die Richteramtsanwärter absolvieren Ausbildungen bei Opferschutzeinrichtungen, bei der Bewährungshilfe oder auch bei der Jugendwohlfahrt, entgegnet Sektionschef Michael Schwanda, „also sollten alle Richter für diese Thematik, die ja in jedem Verfahren vorkommen kann, ausreichend sensibilisiert sein“.

Keine „wie immer gearteten“ Einflüsse

Auch Vorwürfe, in dieser Causa sei politisch interveniert worden, gab es immer wieder - der Beschuldigte ist der Bruder eines Spitzenpolitikers. Das stimme nicht, sagt der Sektionschef: „Das sind Mutmaßungen, die in den Raum gestellt werden, aber hier hat es keine wie immer gearteten Einflüsse gegeben.“

Richtervereinigung fordert Sachlichkeit

Auch die Richtervereinigung sowie die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) mahnten in dem Fall ein, „wieder auf den Boden der Sachlichkeit zurückzukehren“: „Ob das Urteil richtig oder falsch ist, wird das Rechtsmittelverfahren zeigen. Unqualifizierte Vorwürfe gegen den zuständigen Richter, mögen sie auch durch die begreifliche Enttäuschung über den für die Anzeiger unerwarteten Verfahrensausgang begründet sein, sind vor allem, wenn damit strafbares Verhalten unterstellt wird, auf das Schärfste zurückzuweisen“.

Juristisch ist der Fall noch nicht beendet: Nach der Berufung der Staatsanwaltschaft geht er jetzt zum Oberlandesgericht Graz - mehr dazu in Staatsanwaltschaft beruft gegen Arzt-Freispruch.