IS-Propaganda: Schuldspruch für 18-Jährigen

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag ein 18-Jähriger zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt haben: Dem Syrer wird vorgeworfen, im Gefängnis IS-Propaganda betrieben zu haben.

Am Dienstagnachmittag wurde der Syrer - nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Als er in Syrien zum Scharia-Polizisten ausgebildet wurde, war er gerade einmal 14 Jahre alt.

Mit einer Kalaschnikow bewaffnet fuhr der junge Mann später für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) herum und meldete Personen, die sich nicht an die strengen Kleidungs- und Gebetsvorschriften hielten: „Er ist im Sinne der IS-Ideale radikalisiert worden“, führte der Staatsanwalt aus. Für diese Taten ist er 2016 in Graz auch rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

„Werde Rache nehmen“

Im Gefängnis soll er dann „ein merkwürdiges Verhalten“ an den Tag gelegt haben, schilderte der Ankläger. Bei Berichten über Terroranschläge soll er gemeint haben, das sei „genau richtig“, und er selbst werde „Österreich bombardieren und Rache nehmen“. Mithäftlinge wandten sich schließlich an das Wachpersonal - es kam zu einer erneuten Anklage. Allerdings hatte sein Zellengenosse offenbar große Angst vor ihm, denn er tauchte nach seiner Entlassung sofort unter.

„Er war bei der Scharia-Polizei, aber das konnte er sich nicht aussuchen“, hielt der Verteidiger dagegen. Sein Mandant sei ja genau deshalb im Herbst 2015 aus Syrien weggegangen, weil er „mit dem System nicht einverstanden war.“ Seiner Meinung nach habe die Anklage nichts in der Hand außer einem „Zeugen, der von einem anderen Zeugen etwas gehört haben will“. Versucht zu haben, Mithäftlinge für den IS zu gewinnen, bestritt der Angeklagte entgegen der Zeugenaussagen: „Ich weiß nicht, vielleicht mögen die mich nicht“, mutmaßte der Befragte und fügte hinzu: „Ich bin nicht so dumm, dass ich so etwas sage.“

„Habe Angst vor Verfolgung“

„Was wollen Sie in Österreich? Warum gehen Sie nicht zurück?“, interessierte den Richter. „Ich will hierbleiben, dort ist alles kaputt“, so der Angeklagte. „Kann es sein, dass Sie Angst vor den Frauen und Männern haben, die sie denunziert haben?“ „Ja, ich habe Angst vor Verfolgung“, gestand der Beschuldigte. Nachdem zahlreiche Zeugen gehört worden waren, befanden die Schöffen den Angeklagten für schuldig des Verbrechens der terroristischen Organisation und der kriminellen Vereinigung.