Privatkonkurs Neu vereinfacht Entschuldung

Mit 1. November tritt in Österreich das Insolvenzrechts-Änderungsgesetz in Kraft, das den Privatkonkurs neu regelt: Schuldner haben dadurch bessere Aussichten auf Entschuldung, weil keine Mindestquote mehr erfüllt werden muss.

Die neuen Regeln im Privatkonkurs gelten ab Mittwoch und betreffen vor allem das Abschöpfungsverfahren - die letzte Stufe im Privatkonkurs. Christoph Lösch von der Schuldnerberatung Steiermark erklärt: „Das Wichtigste, das sich ändert, ist, dass die Mindestquote von zehn Prozent im Privatkonkurs fällt. Das heißt, all die Menschen, die nicht einmal zehn Prozent in sieben Jahren aufgebracht haben, haben jetzt eine Chance auf Entschuldung.“

Leere Geldbörse

APA/ Alfred Hofer

Debatte: Wo lauert die Schuldenfalle?

Keine Mindestquote

Bisher mussten den Gläubigern im Abschöpfungsverfahren zehn Prozent der Schulden zurückgezahlt werden - für Schuldner, die vom Existenzminimum lebten, war dies quasi unmöglich. Diese Mindestquote gibt es nun nicht mehr. „In der Praxis sind das oft Leute, die ein geringes Einkommen und eine Familie zu ernähren haben, wo sich 100 oder 200 Euro im Monat zur Schuldenregulierung nicht ausgegangen sind. Diesen Leuten können wir jetzt eine Chance bieten“, so der Experte der Schuldnerberatung - mehr dazu in Keine Mindestquote mehr (news.ORF.at)

Gekürztes Abschöpfungsverfahren

Darüber hinaus wurde die Dauer des Abschöpfungsverfahrens von sieben auf fünf Jahre verkürzt - in dieser Zeit leben Schuldner vom Existenzminimum; alles, was sie darüber hinaus verdienen, wird zur Schulden-Rückzahlung abgegeben.

Privatkonkurse, die noch länger als fünf Jahre dauern würden, können durch die Neuregelung frühzeitig verkürzt werden, auch ein Antrag auf Restschuldbefreiung kann gestellt werden. Da jeder Fall anders ist, rät Lösch, sich bei der Schuldnerberatung zu informieren: „Wir bieten professionelle Beratung und Vertretung vor Gericht an. Und das alles kostenlos.“

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