Urteilsbegründung bewertete Optik der Zeugen

Die Urteilsbegründung rund um einen steirischen Arzt, der vom Vorwurf, seine Kinder gequält zu haben, freigesprochen wurde, sorgt für Diskussionen: Unter anderem wird darin das optische Erscheinungsbild von Zeugen bewertet.

Am 29. September war der Arzt nicht rechtskräftig freigesprochen worden - mehr dazu in Arzt-Freispruch: Kinder zeigen Richter an (25.10.2017) und Arzt-Freispruch: „Keine Begünstigung“ (27.10.2017). Die Begründung dieses Urteils beschäftigt sich auch mit der Optik der Zeugen.

So heißt es darin etwa über eine der Töchter: „Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen.“ Neben Piercings wird auch der „extravagante Kleidungsstil“ der Exfrau, die den Eindruck einer „überladenen Person“ gemacht habe, geschildert.

„Hatten uns Gerechtigkeit erhofft“

Seitens der Kinder hieß es am Dienstag zur APA: „Wir hatten uns Gerechtigkeit und Unabhängigkeit von diesem Verfahren erhofft. Bekommen haben wir eine zutiefst beleidigende, inhaltlich falsche und menschenverachtende Urteilsbegründung vom Richter. Hätte es noch eines weiteren Beweises dafür bedurft, dass wir aufgrund des prominenten Namens unseres Vaters kein rechtsstaatliches Verfahren erwarten können, ist er hiermit eindrücklich erbracht. Schon bei der Hauptverhandlung ist uns schmerzlich klar geworden, dass wir von Richter Rom nichts zu erwarten haben. Er hätte wenigstens noch den Anstand und die Professionalität zeigen sollen, sich für befangen zu erklären.“

Sachverhaltsdarstellungen eingebracht

Die Kinder haben mittlerweile zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. In diesen wurden etwa die Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom sowie die Vorgehensweise von Staatsanwalt Christian Kroschl kritisiert. Eine Anfangsverdachtsprüfung soll abklären, ob ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.