Kaum Anzeigen wegen Rauch in Lokalen

Seit 2009 gilt ein Gesetz, das in Lokalen ab einer bestimmten Größe getrennte Raucher- und Nichtraucherzonen vorschreibt. Anfangs hagelte es Anzeigen wegen Verstößen, mittlerweile habe sich dies aber stark geändert.

Das Thema Rauchverbot in der Gastronomie sorgt seit vielen Jahren immer wieder für Diskussionen. Im Juli 2015 wurde beschlossen, dass ab Mai 2018 ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft tritt – mehr dazu in Rauchverbot beschlossen (news.ORF.at; 8.7.2015). Die neue ÖVP/FPÖ-Regierung will diesen Beschluss allerdings kippen – mehr dazu in Der lange Weg zum Doch-nicht-Rauchverbot (news.ORF.at; 11.12.2017). Von der Ärztekammer wurde mittlerweile ein Volksbegehren eingeleitet – mehr dazu in Ärzte leiten Volksbegehren ein (wien.ORF.at; 5.1.2018).

Zigarette Rauchen Sujet

APA / DPA / Karl-Josef Hildenbrand

Als das Nichtraucherschutzgesetz im Jahr 2009 novelliert wurde und getrennte Raucher- und Nichtraucherzonen in Gastronomiebetrieben verpflichtend vorgeschrieben wurden, hagelte es bei den Bezirkshauptmannschaften Anzeigen wegen Verstößen. Privatpersonen und Vereine machten sich zu Streifzügen auf und meldeten schwarze Schafe bei den Behörden.

Kaum noch Anzeigen in der Steiermark

Dies habe sich geändert, heißt es auf ORF-Nachfrage bei den steirischen Bezirkshauptmannschaften. Anzeigen gebe es hauptsächlich noch bei behördlichen Kontrollen. In Graz habe es im Vorjahr nur noch 22 Anzeigen gegeben – vier Verfahren wurden eingestellt. In Graz-Umgebung gab es 2017 fünf Anzeigen und bei der BH Murtal gingen zwei Anzeigen ein. Ähnlich sieht es in weiteren Bezirken aus.

„Was Anzeigen, Strafverfahren oder Anfragen zu diesem Thema betrifft, ist auch bei uns spürbar, dass die Anfragen von den Gastronomen zurückgegangen sind. Die Gastronomen und die Gäste haben sich, so vermute ich, auf das derzeitige System einmal eingestellt“, sagt Christian Kolbl, Geschäftsführer der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Steiermark.

Unsicherheit bei Gastronomen

Doch zur Ruhe kommen weder die Gäste noch die Gastronomen - denn jetzt sieht sich die Wirtschaftskammer mit zahlreichen anderen Anfragen konfrontiert: Es geht um die Ankündigung der neuen Bundesregierung, das geplante generelle Rauchverbot in der Gastronomie doch nicht einzuführen.

„Da sind die Gastronomen sehr gespalten. Die einen befürworten das, die anderen sind, je nach Art des Betriebes, dagegen und wollen die bisherigen Lösung beibehalten“, meint Kolbl. Vor allem die langfristige Planung sei für die Betriebe derzeit kaum möglich – auch wegen des Volksbegehrens der Ärztekammer.