Murkraftwerk: VfGh prüft Campräumung

Der Protest gegen das Murkraftwerk im Süden von Graz wird jetzt vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft. Konkret prüft der VfGH die Räumung des Protestcamps durch die Polizei. Grund dafür ist eine Beschwerde von Baugegnern.

Seit Baubeginn demonstrierten die Gegner immer wieder gegen das Murkraftwerk und besetzten das Gelände der Baustelle. Die Bauarbeiten mussten sogar unterbrochen werden - mehr dazu in Murkraftwerk: Protestcamp geräumt (10.2.2017). Dennoch geht es mit den Arbeiten wie geplant voran: Sie sollen Mitte 2019 abgeschlossen sein - mehr dazu in Murkraftwerk: Arbeiten im Zeitplan (3.1.2018).

Räumung könnte aufgehoben werden

Am 3. Juli 2017 ordnete die Polizei die Räumung des sogenannten „Murcamps“ an. Gegen diese Räumung reichten die Gegner eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Dieses hatte nach der Prüfung tatsächlich Bedenken und wandte sich Ende Dezember an den VfGH, der nun alle Unterlagen eingefordert hat: Jetzt sollen die Akten auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Die Aufforderung zur Übermittlung der Unterlagen deutet darauf hin, dass die Verordnung der Landespolizeidirektion, die zur Räumung des Camps geführt hatte, aufgehoben werden könnte.

Entscheidung noch 2018

Damals wurde Paragraf 37 des Sicherheitspolizeigesetzes angewandt, der das Camp als Versammlung betrachte, so Norbert Mandl, Sprecher des Landesverwaltungsgerichts, doch diese kann man - vereinfacht gesagt - nicht mit diesem Paragraf auflösen. Hinzu komme, dass der Paragraf einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Besitzers verlange - diesen muss die Polizei feststellen: Tatsächlich wurde erst Monate später in dem geräumten Bereich mit den Rodungen begonnen. Zuvor war das Camp schon monatelang geduldet worden, erklärte der Sprecher des Landesverwaltungsgerichts. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dürfte noch im Jahr 2018 fallen.