Neue Richtlinien für Polizei-Dolmetscher

Immer öfter benötigt die steirische Polizei Dolmetscher für Einvernahmen oder Befragungen - 2017 gab es mehr als 6.600 Aufträge. Dafür, dass nur überprüfte Dolmetscher für die Polizei arbeiten, sollen nun neue Sicherheitsrichtlinen sorgen.

Wer für die Polizei übersetzen darf und wer nicht, das war bisher in Dienstanweisungen geregelt. Um die Auswahl der Dolmetscher auf eine neue steiermarkweite rechtliche Basis zu bringen, ist nun eine eigene Sicherheitsrichtlinie entwickelt worden, nach der sich jeder, der auf die Dolmetscherliste will, einem Sicherheitscheck unterziehen lassen muss.

Formulare und schriftliche Tests

Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion Steiermark erklärt: „In erster Linie muss der Bewerber eine Erklärung ausfüllen, sein ganzes Vorleben, seine Vorstrafen und so weiter angeben. Dann wird überprüft - in erster Linie vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung - ob es hier Diskrepanzen gibt, ob dieser Bewerber alles richtig angegeben hat.“

Ist die Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei so ausgefallen, dass nichts gegen den Bewerber vorliegt, kann dieser zur zweiten Testhürde antreten - „dann wird der Bewerber eingeladen, einen schriftlichen Übersetzungstest durchzuführen: Wir haben vorgefertigte Texte, die bereits ins Deutsche übersetzt sind. Der Bewerber muss jetzt diesen fremdsprachlichen Text möglichst ähnlich der deutschen Übersetzung übersetzen können“, schildert Grundnig.

Übersetzer für 55 Sprachen

Nur wer auch diesen Test besteht, kann sich auf die offizielle Dolmetscherliste der Polizei setzen lassen. Auch danach folgen regelmäßige Evaluierungen. Sollten Bedenken hinsichtlich Verschwiegenheit oder Parteilichkeit auftreten, so wird der Betreffende laut Grundnig wieder von der Liste gestrichen. Dabei sei es oft nicht einfach, Dolmetscher für die vielen derzeit benötigten Sprachen zu finden. Derzeit habe man ein Pool an Übersetzern für rund 55 Sprachen.

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