Zehn Jahre Haft für Raubüberfall auf Auktionshaus

Nach einem Überfall auf ein Grazer Auktionshaus im Juni des Vorjahres ist der mutmaßliche Täter am Mittwoch vor Gericht gestanden. Der 39-Jährige stahl Schmuck im Wert von knapp 60.000 Euro. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der Hauptangeklagte, der 39-Jährige aus Georgien, betrat am 1. Juni des Vorjahres mit Schirmkappe, Sonnenbrille bekleidet und einem Küchenmesser in der Hand das Auktionshaus in der Grazer Innenstadt.

Messer am Tatort zurückgelassen

Er hielt das Messer mit einer 23 Zentimeter langen Klinge an die Hüfte einer Angestellten, zerrte sie und eine Kundin zu zwei Vitrinen und zwang die Angestellte, die Vitrinen zu öffnen. Er griff hinein, nahm sich Schmuck und stopfte diesen in seine Umhängetasche. Danach flüchtete er; das Messer ließ er zurück.

Die Angestellte und die Kundin blieben unverletzt. Der Angeklagte, der in Georgien bereits wegen versuchten Mordes verurteilt wurde und seine Haftstrafe dort verbüßte, gestand am Mittwoch vor Gericht die Tat. Er kam 2016 nach Graz, habe Schulden in Georgien und ein Drogenproblem und in Graz aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse keine Arbeit gefunden, sagte er. Er wohnte drei Monate vor der Tat bei seiner Schwägerin und deren Lebensgefährten, ebenfalls Georgier, in Graz.

Unterschlupf bei Landsmann

Der Lebensgefährte stand am Mittwoch ebenfalls vor Gericht, weil er dem Hauptangeklagten nach der Tat Unterschlupf gegeben und den Weitertransport des Mannes nach Wien organisiert haben soll. So soll er ihn zur Bushaltestelle gebracht haben, von wo der Hauptangeklagte nach Wien weiterfuhr. In Wien fand er dann bei einem weiteren Georgier Unterschlupf. Diesem wird vorgeworfen, einen Teil der Beute für den Hauptangeklagten weiterverkauft haben.

Beide Mitangeklagten – sie sind unbescholten – leugnen, von dem Raub gewusst zu haben. Sie hätten ihm mit dem Unterschlupf lediglich einen Freundschaftsdienst erwiesen, und auch der Hauptangeklagte entlastete beide vor Gericht und sagte, er habe den beiden Landsmännern die Tat verheimlicht. Der Hauptangeklagte wurde schließlich wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.